Eschi (Transkription Nr. 1590)

Schulort Eschi
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 64-65v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Obersimmental
Agentschaft 1799: Boltigen
Kirchgemeinde 1799: Boltigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Boltigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Eschi (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schuhl an hiesigem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Eschi

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

das hiesige Kirch spiel wird in 8 Bäurten eingetheilt zu hiesigem Schul bezirk gehören die Bäurten Eschi und Weißenbach.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeind (Agentschafft) Boltigen

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districkt Obersimmenthal

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Oberland.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb dem Umkreis der nächsten Viertelstund liegen 61 Haüser, innerhalb dem Umkreis der zweiten Vertelstund 10 Häuser innert der Driten Vertelstund 16 Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schulbezirk gehörigen Örter heißen Eschi ein Dorf, wo die Schule selbst ist Daher kommen 13 Kinder Weißenbach ein Dorf 1/4 Stund entfernt 17 Kinder Kleinweißenbach ein dörflin jez ist da kein Schulkind. Auf der Mühli ist 1 Haus 1/3 Stund 1 Kind Griden 1 Haus 1/4 St. 1 Kind Stueffe 1 Haus 1/2 Stund kein Kind Scheürgut 1 Haus 1/8 St. 1 Kind. Auf dem Kreüz 1 Haus 1/4 0 Kind. Auf dem Moos 1 Haus 1/4 St. 0 Kind. Auf der Egg 5 Häus 0 Kind 1/2 St. Jm Winkel 3 Häuser 3/4 St. 3 Kinder. Spizenbül 1 Haus 1/2 St. 1 Kind in den Bränden 1 Haus 1/2 0 Kind. Auf der Halden 5 Haüser 3/4 St. 1 Kind. Jm Gschwänd 3 Häüser 3/4 Stund 1 Kind im Biedli 1 Haus 5/4 St. 2 Kinder im Schwarzenberg 1 1/2 St. 1 Kind. an einem biß weilen unzugänglichen Ort 1 Haus

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

||[Seite 2] Jnnert diesem Kirchspiel. Garstatt 1/2 Stund Schwarzenmat etwa 1/2 Stund Boltigen 1/2 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klaßen geteilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt buchstabieren, lesen aus wendig aus den unten anzuzeigenden Büchern je nach dem die Kinder Fleis und Gaben haben, und von Jhren Eltern entweder aufgemuntert oder verhindert werden, schreiben Singen nun werden wir auch bald im Stand seyn die Kinder im rechtschreiben und rechnen zu unterrichten, und jhre Gedanken zu Papeyr zu bringen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schullen werden nur im Winter von 1 Wintermonet biß auf Apirll anhalten, und Freüling und Herbst ein Tag in der Woche gehalten. Diß wird wegen der Lage deß Lands, und da sich im Sommer die Kinder grösten Theils auf den Berg manche 3 Stund weit von der Schul, auf halten, schwehrlich zu ändren seyn

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind der Heideb. Catechism: Bieler Catechism: Hübeneers Bibl. Hist Psalmenbuch und für Leseübungen das N. Testament

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Vorschrifften haben wir hinlängliche Exemplar von dem bekanten Schreibmeister Froßard welche denen Kindern vorgelegt werden.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt täglich 4 Stunden

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister wurde ehedeßen folgender maßen bestellt. Die Prätendenten wurden von dem Pfarrer im Beyseyn der Vorgesezten examininrt und dem Amtsman zu Zweisimmen zur Wahl vorgeschlagen welcher dann gewöhnlich den ersten in der Wahl bestätiget. Lezten Herbst wurden 2 Stellen auf gleiche weise vergeben mit dem Unterscheid daß die Munizipalität erwehlten

III.11.bWie heißt er?

Deß Schulmeisters Nahme Peter Eschler

III.11.cWo ist er her?

von Eschi selbst.

III.11.dWie alt?

Alter 32 Jhr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 2 Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

er ist erst lezten Herbst erwelt worden

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher war er eine Zeitlang in Holländischen Diensten sonst ist seine Beschäfftigung der Landbau und Vichzucht

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

sonst hat er keine andre Beschafftigung

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 24 Mädchen 25

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist einer

IV.13.bWie stark ist er?

Deßen Capital beträgt

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

deßen Einkünfte fließen aus den Zinsen deß Capitals

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ist von andern Gütern gesöndert

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 4] Schulgelt, es ist keins eingeführt

IV.15Schulhaus.

Es ist in diesem Bezirk keins sondern die zu diesem Bezirk gehörigen Baürten mieten jeden Winter, eine Schulstube um den Ziens.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist in diesem Bezirk keins sondern die zu diesem Bezirk gehörigen Baürten mieten jeden Winter, eine Schulstube um den Ziens.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

wird ganz in Gelt entrichtet für jezt 17. 1/2 kr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

wird soweit es reichen mag aus den Schulgut entrichtet daß fehlende etwa aus andren Gemeindgütren ersezt

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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