Niederwil (Transkription Nr. 159)

Schulort: Niederwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 45-45v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799: Andelfingen
Kirchgemeinde 1799: Andelfingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Adlikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederwil (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

ANTWORT ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULLE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Niderweil

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemein, Und ist der Schullmeister aus der Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört in die Kirch Gemeind Andelfingen! Und Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Districkte Andelfingen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schull wird Gelehrt, Leßen, Schreiben wie auch Geschriebens Leßen, Singen, und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schulle wird nur im Winter Gehalten. Von Martinj biß Miten im Mertzen Jm Somer wird die Schull Wochentlich ein halben Tag. 3. Stund ghalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schull Bücher, werden Eingeführt, Alphabetbüchlj, Lehrmeister, Zeügnußen Psalmen Bücher, Testamenth. Wie auch Unterschiedliche Bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch mache den Schülleren Vorschrifften, von Meinen Papeir. Wo Schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schuhl währet Täglich. 5. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schull lehrer, sind EXAMANIERT, worden. jm Leßen Buchstabieren und Schreiben Singen. Außwendig Bätten. Psalmen, Bätter, und Fragen auß dem Verstand Von den EXAMINATHOREN, Erwehlt worden Jn Zürich.

III.11.b Wie heißt er?

Dem Schullmeister. seyn Namen. Jonas Hagenbucher.

III.11.c Wo ist er her?

Von Niderweil.

III.11.d Wie alt?

Meines alters. 35. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Mir ist ein Töchterlin. gebohren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

14. Jahr, bin ich Schull lehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

SCHUHL Kinder besuchen die Schull Alle Tag. 23. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter. 10. Knaben
13. Töchteren
Sum. 23. Kinder

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer besuchen die kinder Alle die Schull. nur. 3. Stund Wochentlich.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schuhlfond, oder Stiftung. sind Bey uns keine Vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Und was die Schullstuben Anbetrifft. So sorgt des. Schull Lehrers. Vater. Für daßelbige. Dann ich bin zu Hauß jn den selben.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Und was die Schullstuben Anbetrifft. So sorgt des. Schull Lehrers. Vater. Für daßelbige. Dann ich bin zu Hauß jn den selben.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Einkünfte, wo ich Bezogen habe sind von Zürich Gekommen Erstlich. Auß dem Allmoßen Amt. Jährlich. 2. fl.
Zum Anderen. Von den Friesische Vermächniße. 5. fl. jn. 3. oder. 4. Jahren Zum Dritten. Von einem Fond. Von. Br. Chorherr Tobler. jn Zürich. 5. fl. Jährlich. Ein halb Müth Kernen Vom Gemeindlj Alle Jahr Empfangen. Am Gelt Bezalt Schull Lohn, Von Einem kind Wochentlich. 1. ß. Von den Vermögenden Elteren Von den Kinderen, der Armen Elteren. hab ich der Lohn Empfang. Wochentlich. 1. ß. 3. hl.
Auß dem Amt zu Töß.
An Holtz. Alle Tag Von jedem kind. 1. Scheitlj

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

GRUSS, UND ANWÜNSCHUNG. Jn allem Wohlseyn Gnädigstens erhalten Und Segnen
NIDERWEIL den 16. Tg. Hornung Ano 1799. Jahr.

Zitierempfehlung: