Matten (Transkription Nr. 1573)

Schulort: Matten
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 54-55v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Obersimmental
Agentschaft 1799: St. Stephan
Kirchgemeinde 1799: St. Stephan
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: St. Stephan
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Matten (Niedere Schule, reformiert)

Antwort über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Matten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nicht eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeine und Agentschaft St. Steffan.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Obernsimmenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Oberland gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 71. Häüser.
b. Jnnerhalb einer Stunde liegen ohngefehr 16. Häüser oder Weidgemächer, die ohngefehr eine Stunde, im Umkreise, aus einander zerstreüet sind, diese Wildnussen aber werden nur zu gewissen Zeiten des Jahrs bewohnet, und von daher die Kinder in die Schule geschikt. Zu gewissen Zeiten aber, wohnen die meisten von diesen Kindern, in dem oben angezogenen Bezirke der nächsten Viertelstunde.
c. Nach der Lichtmeß, wird die Fermelschul mit der Mattenschul vereinigt, also daß diese Zwey Schulen nur eine Hauptschul aus machen, die Anzahl der Häüser wird der Schulmeister von daselbst bestimmen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Matten, der Umkreis eine Viertelstund Kinder von da. 46.
b. Obersteg und Heligen, die Entfernung vom Schulort im Umkreis ein Stund, Kinder von daselbst. 10.
c. Fermel, die entfernung vom Schulort, im Umkreis zwo Stund, Kinder von daselbst. 17.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a. Häüsern, der Gemein St. Steffan, entfernet 3. Viertelstund.
b. Fermel, auch der Gemein St. Steffan, entfernet eine Stund.
c. Dorf Lengg, als die benachbarte Gemein, entfernet eine Stund,
d. Gutenbrunnen, auch in der ||[Seite 2] Gemein und Agentschaft Lengg liegend, entfernet eine Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt. getrukte — geschriebene Schriften, buchstabieren und lesen. Knaben und Mädchen die, die Gaaben haben schreiben, die 150. Psalm, werden mit vier Stimmen gesungen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden gehalten.
a. Jm Winter vom 20. Wintermonat bis auf Ostern ohne ein Tag zu verlieren aussert im Nohtfahl.
b. Jm Frühling vom 4ten May bis zum längsten Tag nur alle Samstag.
c. Jm Herbst vom 5.ten Weinmonat bis den 20.ten Winttermonat auch nur alle Samstag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, der Hidelbergische — und Bielerische Catechismus, der Ganting, das Psalmbuch, des Joh. Hübnern Historienbuch: Aus diesen Büchern wird von denen die Gabben haben etwas aussen gelehrnet, hernach aber zimmlich ganz durch den Schullehrer mit ihnen erklärt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, wans die Schulordnungen angeht, sind deren, aber denselben kann von wegen der Landslage nicht in allem nachgefolget werden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich verschieden, nemlich in Tagskürze, von halb 10. Uhr biß 2. Uhr nachmittag, in den Mitleren von 9. Uhr bis 3. Uhr allezeit ununterbrochen, in den längeren Tagen von 9. Uhr bis 4. Uhr nachmittag, mit einer Stunde Urlaub.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist auf solche Weise bestelt, die Aeltern und Kinder, wie auch der alte Schulmeister haben ihn dazu aufgefordert, und gebetten, der Pfarrer der Gemein ihn ||[Seite 3] nebst einem andern, exameniert, dazu bestimt und verordnet.

III.11.b Wie heißt er?

Christen Weißen.

III.11.c Wo ist er her?

Von demselben Schulort.

III.11.d Wie alt?

Alt 38. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Familien 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst Schullehrer 15 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Auch von demselben Schulort. sein Beruf wahre allgemeine Feldarbeit und Drexeln.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat jezt neben dem Lehramte den gleichen Beruf

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen die Schule, vor der Lichtmeß. 56. nach der Lichtmeß. 73.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 44. Madchen 29.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Frühling u. Herbst Knaben 25. Mädchen 17.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

28. kr. 5. bz. für die 3. in St. Steffan liegenden Schulen.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus zinßtragenden Kapitalien.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, gehets die Schulkinder an so ist etwas.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Zimlich neü.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst nur eine Schulstuben, neben einer alten Stuben und Kuche, die nicht zur Schulstuben dienen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Neuerbauet auf Kosten der ganzen Gemein, erhalten aber aus dem Kirchengut.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Alles an Geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus diesen Quellen.
a. Schulgut od. Stiftung kr. 12.
b. Gemeingut. kr. 11. bz. 6. xr. 2.
c. Kirchengut. kr. 4. bz. 5.
Per Jahre a. kr. 27. bz. 11. xr. 2.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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