Guetebrunne (Transkription Nr. 1539)

Schulort Guetebrunne
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 48-49v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Obersimmental
Agentschaft 1799: Lenk
Kirchgemeinde 1799: Lenk
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lenk
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Guetebrunne (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort heißt Gutenbrunnen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst eine Beürt von zerstreüten Haüsern.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Als Beürt hat sie ihre eigne Beürtrechte.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeind und Agentschaft Lenck.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Obersimmenthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanthon Oberland.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Haüser sind vom Schulhaus, das gegenwärtig bey nahe in der mite der Beürt stehet entfernet. Jn der nächsten viertelstunde stehen etwan 40. Haüser. Jn der 2. überhaubt 35. die 3. ist in der 2. Beantw.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die besondern Nammen der Beürt sind Schwand. a. Eine viertelstund vom Schulort. b. die Anzahl der Kinder ist überhaubt 30. c. ist in b. Beantwortet. d. Bleiken 1/2 stund vom Schulort. e. die Kinder 20.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Schulen sind. a. Dorf Schul. b. 1/2 Stund. c. Brand Schul. 3/4. Stund. d. Oberied. 1. st. e. Böschenried. 1. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt, wohl aber Knaben besonders, und Mägdlin besonders gesezt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Die Lehr in der Schule ist, Lesen, Schreiben, Rechnen Singen, und den Hidelbergischen Catechismus,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter gehalten, doch auch etwas Zeit im Sommer.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind; Testament und Bibel, Joh. Peter Millers Historien, Das Noth und Hülfs Büchlin, das a.b.c. und Lesebuch, und Mosers Taschenbuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften, Etwan Sprüch aus der Bibel, oder aus eingefürten Lesebüchern.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Taglich 4. bis 5. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat bisher der Ober Amtmann und Pfarrer, durch ein vorhergehendes Examen bestelt.

III.11.bWie heißt er?

Sein Namme, Hans Tritten,

III.11.cWo ist er her?

von obbemelter Beürt.

III.11.dWie alt?

Alt, 67. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 4. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jm Dienst gestanden, 36. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

kein sonder Beruf.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule besuchen überhaubt 50. Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben und Magdlin ohngefehr gleichviel.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer wenig.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulstiftung. weis er von nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist eingefürt, und wird aus dem GemeindGut bezahlt.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus a. b. c. d. ist Alt, ist des bisherigen Lehrers, und jeder Zeit von ihme, ohne jemands entgelt Besorgt worden.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

Sein Einkommen ist in Gelt, und etwas Holz durch Kinder Scheiter. Von übrigen keinem nichts.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] NB. Da dieser Schullehrer, nun wegen Alter, und anderer umständen, den Dienst nicht mehr fortsezen wird, und aber einen Lehrer der seinen Dienst 30. oder mehr Jahr versehen, jeweilen noch etwas lebens länglich ist ertheilt worden.
Als, Empfihlt und Rekomandiner derselbe sich auch bestens darfür.

Unterschrift

||[Seite4] BEANTWORTUNG der FRAGEN an die SCHULLEHRER von Schullehrer Hans Tritten
Doppel für den Bürger Agenten.

Zitierempfehlung: