Interlaken (Transkription Nr. 1535)

Schulort Interlaken
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 248-249v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Interlaken
Agentschaft 1799: Gsteig
Kirchgemeinde 1799: Gsteig
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Interlaken
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Interlaken (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung über den zustand der Schullen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Aarmühle

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

dorfschaft.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehört zu der dorfschaft Matten

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind und Agentschaft Gsteig

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jnterlaken distrikt

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Oberland Canton

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerhalb einer viertelstund sind 60 Häüßer weiter entfernte sind keine!

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Aremühle, Jnterlaken. Schloß.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

1/4 Stund

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

6. Kinder!

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Maten Wald 1/4 Stund Wildersweil 1/2 Stund Bönigen 1/2 Stund Unterseen 1/4 Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Catechismus Schreiben Singen pp.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von Wintermonat bis Appril alle Tag in der zwischen zeit, alle wochen einmahl

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

A: B: C: Buch berner Catechismus Heidelberger dito, und Psallmen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

wie gewöhnlich

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormitag drey und nachmitag 2 Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] die Herren Pfarrer auf vorschlag der Vorgesezten.

III.11.bWie heißt er?

Christen Willhelm

III.11.cWo ist er her?

Von Armühle

III.11.dWie alt?

45 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja und zwahr 3. Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

15 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

wo er jez ist, den Baurenstand

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja was ihm die Schull, nicht wägnimt. Feldarbeit

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25 Mädchen 23

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12 Mädchen 10

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.bWie stark ist er?

130 kr. Capitalien

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von zinsen

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

M Nein

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Sul geld ist eins eingeführt Ja per Kind 4 bz. per Jahr von 1 bz. bis 4 bz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Neü gehört aber den Schullehrer

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja im Wonhauße daselben

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schullehrer

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] Empfangt nichts an victualien

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

ist im 13 Artikel Sub b zu sehen

IV.16.B.dGemeindekassen?

9 kr.

IV.16.B.eKirchengütern?

6. kr. 12 bz. 2 xr.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von Jedem Kind 3 bz. per Jahr

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

nichts

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Sihe Artikel 13 Sub b.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Actum den 19ten Hornung 1799. Christen Wilhälm Schulmeister zu armühli

Zitierempfehlung: