Toffen (Transkription Nr. 1515)

Schulort: Toffen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 100-101v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Toffen
Kirchgemeinde 1799: Belp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Toffen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Toffen (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Toffen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört Jn Kirchgemeind Belp; Agentschafft Toffen

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Sefftigen Underen Theil

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Vmkreis der 1.ten Viertelstund — 56. Häüßer der 2.ten Viertelstund 13. Häüßer

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. dorf Toffen im vmkreiß der 1.ten Viertelstund vom Schulort 85. Kinder dahär kommen — oder kommen sollen
b. Weiler Breitlon im kreis 2.ten Viertelstund vom Schulort 22. Kinder dahär kommen — oder kommen sollen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Belp ein halb stund
Turnen ein stund
Mulleren ein stund
Gelterfingen auf dem stutz ein stund
Belpberg ein stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Läßen schreiben singen Rächnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja vom Wintermonat bis Osteren

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher Prenninger Hübneren Lampenbüchli Heidelberger

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften Roschis

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vier stund zwey vor-und zwey nachmittag, am Sontag nachmittag ein stund Extra zum Rechnen

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja 3. Claßen Erste Läßen schreiben Rächnen 2.te Läßen 3.te Buchstabieren

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bestelt, die Gemeinde vorgeschlagen Pfarer geprüfft und der Tüchtigste der Ehmaligen Herrschafft vorgestellt

III.11.b Wie heißt er?

Gabriel Jungi

III.11.c Wo ist er her?

von Toffen selbst

III.11.d Wie alt?

25. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau ein Kind macht die ganze Familie aus

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

6. Jahr Schullehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorhär ein Jahr in {belp} Vnderschullehrer

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gemeind Schreiber

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 41. Mädchen 50. Dahär kommen aus dem Schuldistrikt Belpberg Knaben 2. Mädchen 5.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12. Mädchen 18.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Nein

IV.13.b Wie stark ist er?

felt weg

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von der Gemeinde

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Hindersäße die in der Gemeind wohnen bezahlen nichts — aber kinder die außert der Gemeind bezahlen 15. S.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Noch brauchbar

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schulstube im schulhaus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

wohnt im Schulhaus aber nicht in der schulstube

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind Toffen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An gelt 50. F. — an Holz das kind 4 wedelen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus der Gemeinds kaßen

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: