Belp (Transkription Nr. 1514)

Schulort: Belp
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 96-99v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Belp
Kirchgemeinde 1799: Belp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Belp
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Belp (Niedere Schule, reformiert)

01.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Belp,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein großes Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde Belp. (Agentschaft Belp.)

I.1.d In welchem Distrikt?

Niderseftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn der ersten Viertelstund sind 113. Häüser
in der 2ten Viertelstund sind 25. Häüser
in der 3.ten Viertelstund sind 4. Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1. das Dorf selbst 60. Häüser, 2. Hohfuhren und Viehweid ein Weiler 13. Häüser, 3 Steinibach ein Weiler 20. Häüser. 4. Wolfgruben 1. Haus — 5. Oberried 2 Häüser. 6. Eppenried 2 Häüser. 7. Hohstrich 1. Haus. 8. Kreüzweg 4. Häüser. 9. Scheürmatt 2 Häüser. 10. Rollmatt 3. Häüser. 11. Ried und Breitten 3 Häüser. 12. Einschlag und Kummen 2. Häüser. 13. Hünnerhubel 2. Häüser 14 Eychholz 2. Häüser. 15. Auguth 1. Haus. 16. Ammen- und Giesmatt 2 Häüser ||[Seite 2] 17. Eyßel 3 Häüser. 18. Fahrhubel 1 Haus 19. Mitellehn 4. Häüser, 20. Heitteren 3. Häüser 21. Hoofmatt und Winzenried 7. Häüser, 22. Ober- und Unteraar 4. Häüser

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

1. Das Dorf. Steinibach Viehweid. Wolfgruben. Oberried. Kreüzweg. Eppenried. Scheürmatt. Rollmatt Ried-Einschlag sind im Umkreis der 1ten Viertelstund
2. Hünnerhubel. Augut. Eychholz, Giesmat. Eyßel Fahrhubel. Mittellehn liegen zerstreüt von einander, und sind nebst der Heitteren. Hoofmatt im Umkreis der 2ten Viertelstund.
3. Ober- und Unteraar. sind 3/4tel stund entfernt

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

ab ||[Seite 3] 1. Toffen ein gute Halbstund.
2. Kersaz auch ein halbstund.
3. Belpberg ein Stund.
4. Zimmerwald ein Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren. Lesen. Schreiben, Rechnen die 4. Spezies und Regeldetri. Singen und ist auch Religionsunterricht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es wird im Winter und Sommer Schul gehalten die Winterschul von Martini bis Ostern. und hernach von Ostern bis Martini alle Samstag Sommerschul.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Prenningers biblische Historien. Lampens Unterweisungsbüchlein, für kleinere Kinder das kleiner Fragstücklin. Heidelberger Catechismus zum Singen die neüen Psalmbücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Kinderschreiben nach Roschis Vorschriften. und werden angeführt, allerhand. moralische aufsäze und andere als Briefe. Quittungen. Handschriften, und dergleichen zu Schreiben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

alle ||[Seite 4] Alle Tage 3 Stund Vor- und 3. stund Nachmittag Nachmittags werden um 3 Uhr die kleinen Kinder entlaßen. und die größern thun bis 4. Uhr Rechnen.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in 3 Claßen. 1. die so schreiben und rechnen 2. die so Lesen. 3. die so Buchstabieren.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Er ist an öffentlich gehaltenem Examen von dem Pfarrer geprüft, nachwerts vom Pfarrer und der Gemeind, dem damaligen Herrschaftsherrn vorgestelt. und von ihm bestättiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Roth.

III.11.c Wo ist er her?

von Worb.

III.11.d Wie alt?

28. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib und ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

3 Jahr Unterschulmeister zu Worb. 4 Jahr Schullehrer zu Enggistein, und seit Martini 1797 zu Belp. vorher aber nichts als Landarbeiter

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

er hat ||[Seite 5] Er hat keine Öffentliche Verrichtungen. gibt aber alle Tage, neben seinen 6. Schulstunden noch 4. Stunden Privatunterricht

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

236. Kinder, darvon 6. in den Schulbezirck Belpberg gehören.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

121 Knaben 115. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

höchstens 20. Kinder.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja ist von lezterm Oberherr. zu Äüfnung der Schul gestiftet worden, darzu kame ehmals noch das Einzuggeld von den Ausburgern.

IV.13.b Wie stark ist er?

Eintausend Pfund,

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

der abtrag von dem Capital a 4. Procent.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein gar nicht.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja die Reichern Ausburger zahlen vom Kind 10. bz. die Ärmern weniger. und die Armen gar nichts. der Lehrer erhält aber nichts davon sondern die Gemeinde bezieht es zu ihren Handen

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn gutem ||[Seite 6] Jn gutem Zustand

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind im Schulhaus noch 2 Stuben.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der Schullehrer wohnt nicht im Schulhaus. sonder die Gemeind zalt für ihn den Hauszins mit 11 kr.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Dorfgemeinde Belp.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Alles an Gelt und den nöthigen Brand.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

den Jährlichen Abtrag von obiger Stiftung 30. Franken

IV.16.B.d Gemeindekassen?

95. Franken.

IV.16.B.e Kirchengütern?

nichts

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

auch nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

etwas Herd zum Pflanzen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

nichts

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Belp den 1ten Merz 1799. Joh. Roth Schullehrer des Orts

Zitierempfehlung: