Buus (Transkription Nr. 1506)

Schulort: Buus
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 211-212v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Gelterkinden
Agentschaft 1799: Buus
Kirchgemeinde 1799: Buus
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Buus
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Buus (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Beantwortung über den Zustand der Schule,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Buuss.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine Eigene Kirchen, und Agent Gemeine,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

zum Districkt Gelterkinden,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

gehört zum Kanton Basel,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

alle Häüser sind im dorf, 3 eintzige Häüser sind Etwan eine 1/4 Stunde vom dorfe Entfernt,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jedes Umliegende dorf Hat seine Haupt oder Neben Schule,

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren Lesen Schreiben und auswendig gelehrt, im Eingang und ausgang der Schule wird allemahl gebätten,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter wird alle Tag Schulle gehalten. 20. Wochen Lang, Jm Sommer Wochentlich 2. Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind Biblische Historien. Testamenter und Nachtmahlbüchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Vorschrifften muß sich der Schullehrer Beschäfftigen,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule währt Täglich 6. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 3. Klasse getheilt,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Nach abgelegter Prob, auf einen Vorschlag, des Pfarers. u. E: Löblichen Deputaten Amt. ist der Schulmeister Bestellt worden,

III.11.b Wie heißt er?

Heißt Hans Jacob Brunner,

III.11.c Wo ist er her?

von Buuß

III.11.d Wie alt?

ist Alt 38. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Eine Familie, von 5. Kinder,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist Schullehrer 11. Jahr Lang,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 2] Vorher ist er gewesen in Buuss, sein Beruf Ein Nagelschmied,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt, Hat er den Siegrist dienst

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter. 46. Knaben 23. Mädchen 23.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer. 20. Knaben 10. Mädchen. 10.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist Wochenlich von Einem Kind, 1. ß.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keins,

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der Schullehrer Erhelt Jährlich von den Deputaten Schulstubenzinß 2. lb. 10. ß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulstuben Hat der Schullehrer zu sorgen,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Jn Frucht 1. Viertzel Korn von Löblichem Deputaten auß dem Zehnten,
b. Holtz 2. Klafter von der Gemeind,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNGEN,
auss obeschriebenem Einkommen, ist Leicht zu erachten daß sich der Schullehrer mit seiner Haußhaltung schwärlich außbringen Könte, wann er nicht noch andere verrichtungen darbj Hätte,

Unterschrift

Bescheint Hans Jacob Brunner SchulMejster Jn Buuss den 16ten Hornung 1799

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