Oberrifferswil (Transkription Nr. 150)

Schulort: Oberrifferswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 336-337v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rifferswil
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Rifferswil
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schule ist zu Oberrifferschweil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Oberrifferschweil ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

das eine Gemeine mit Unterrifferschweil ausmacht, u:

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

in die Kirchen Gemeine Rifferschweil.

I.1.d In welchem Distrikt?

im Distrikt Metmanstetten

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Zürich gehört.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Schulbzirk ist nicht weitlaüfig. Unterrifferschweil ist eine halbe viertelstund, u: zwey Höfe eine viertelstunde von der Schul entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der in den Schulbezirk gehörigen Dörfer und Höfe sind
Dorf Oberrifferschweil: hat 52. Kinder.
Dorf Unterrifferschweil 36. Kinder.
Hof Gerensteg 1. Kinder.
Hof Schonau 6. Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Benachbarte Schulen sind auf eine Stund im Umkreise 6.
Heferschweil ist von hier entfernt 1/4. viertelstund
Aügst 1/2. Stund
Metmanstetten 1/2. Stund
Cappel 1/2. Stund
Ürzlikon 1/2. Stund
Husen 1/2. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt buchstabieren. lesen. auch das gelesne verstehen: schreiben nach Vorschriften, und auswendig, auch allerley geschriebnes lesen: auch singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter werden täglich Schulen gehalten von Martini bis End Merzens.
Jm Sommer wochentlich 2. Tage, am Mitwochen u: Samstag Vom Martini bis Faßnacht alle Samstag und Sonntag abends die Singschule.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind das A. B C. Buch Lehrmeister, Zeügnuß. Psalter. Testament. Wasers Schulbuch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die meisten Vorschriften werden vom Schulmeister geschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Morgens von 9. bis halb 12. und nachmittags von 1. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Claßen eingeteilt: die A B C. Schüler. die buchstabierenden: die lesenden: die auch auswendig lernen und schreiben: und endlich die Repetierschüler, die nur am Montag, die Knaben am Morgen die Töchteren nachmittags die Schul besuchen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ward bisher auf den Vorschlag des ganzen Stillstands, von dem Examinator Convent in Zürich nach vorgegangnem Examen bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

der gegenwärtige heißt Heinrich Stünzi.

III.11.c Wo ist er her?

von Oberrifferschweil.

III.11.d Wie alt?

alt 56. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

er hat 2. Töchteren deren eine verheyrathet, doch noch beym Vater ist.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] er ist Schullehrer seit 1768.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er war vorher bey Hause als Töpfer u: Güterbesizer beschäftigt.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Sommer arbeitet er an den Tagen, wo keine Schule gehalten wird, als Töpfer.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule wird überhaubt besucht von 95. Kinderen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 52.
Mädchen 43.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer Knaben 19.
Mädchen 17.
Jm Sommer also etwa nur von 36. Kinderen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte fließen aus dem Amt Cappel. und aus dem Kirchen, Armen, u: Gemeindgut.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist kein besonders: die neülich von der Gemeind reparirte Gemeindstube ist auch die Schulstube.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schullehrer hat also keine Schulwohnung.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld 49. fl. 5. ß.
Korn 2. Mütt Zugermaß.
Holz bringt im Winter täglich jedes Kind ein scheit.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus folgenden Quellen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

ein Mütt Korn Grundzins von Unterrifferschweil. ein Mütt Korn aus dem Amt Cappel.

IV.16.B.b Schulgeldern?

nichts von Schulgelderen oder Stiftungen.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeindskaße 7. fl.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Kirchengut 37. fl. 5. ß.
Armengut 5. fl.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts von zusammengelegten gelderen, liegenden Gründen, noch Fonds.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Der Schullehrer bezog bisher, als Sigrist 4. Mtt: Korn Zugermaße ausm Amt Cappel.

Unterschrift

Zitierempfehlung: