Oberrifferswil (Transkription Nr. 150)
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- Oberrifferswil (Niedere Schule, reformiert)
- Oberrifferswil (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Oberrifferswil (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die Schule ist zu Oberrifferschweil. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Oberrifferschweil ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
das eine Gemeine mit Unterrifferschweil ausmacht, u: |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
in die Kirchen Gemeine Rifferschweil. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
im Distrikt Metmanstetten |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
im Canton Zürich gehört. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der Schulbzirk ist nicht weitlaüfig. Unterrifferschweil ist eine halbe viertelstund, u: zwey Höfe eine viertelstunde von der Schul entfernt. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die Namen der in den Schulbezirk gehörigen Dörfer und Höfe sind |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Benachbarte Schulen sind auf eine Stund im Umkreise 6. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt buchstabieren. lesen. auch das gelesne verstehen: schreiben nach Vorschriften, und auswendig, auch allerley geschriebnes lesen: auch singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nur im Winter werden täglich Schulen gehalten von Martini bis End Merzens. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die eingeführten Schulbücher sind das A. B C. Buch Lehrmeister, Zeügnuß. Psalter. Testament. Wasers Schulbuch |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die meisten Vorschriften werden vom Schulmeister geschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert Morgens von 9. bis halb 12. und nachmittags von 1. bis 3. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Claßen eingeteilt: die A B C. Schüler. die buchstabierenden: die lesenden: die auch auswendig lernen und schreiben: und endlich die Repetierschüler, die nur am Montag, die Knaben am Morgen die Töchteren nachmittags die Schul besuchen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ward bisher auf den Vorschlag des ganzen Stillstands, von dem Examinator Convent in Zürich nach vorgegangnem Examen bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
der gegenwärtige heißt Heinrich Stünzi. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Oberrifferschweil. |
III.11.d | Wie alt? |
alt 56. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
er hat 2. Töchteren deren eine verheyrathet, doch noch beym Vater ist. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
||[Seite 3] er ist Schullehrer seit 1768. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
er war vorher bey Hause als Töpfer u: Güterbesizer beschäftigt. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jm Sommer arbeitet er an den Tagen, wo keine Schule gehalten wird, als Töpfer. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die Schule wird überhaubt besucht von 95. Kinderen. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter Knaben 52. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer Knaben 19. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
ist keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Seine Einkünfte fließen aus dem Amt Cappel. und aus dem Kirchen, Armen, u: Gemeindgut. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus ist kein besonders: die neülich von der Gemeind reparirte Gemeindstube ist auch die Schulstube. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Der Schullehrer hat also keine Schulwohnung. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Geld 49. fl. 5. ß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
aus folgenden Quellen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
ein Mütt Korn Grundzins von Unterrifferschweil. ein Mütt Korn aus dem Amt Cappel. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
nichts von Schulgelderen oder Stiftungen. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Gemeindskaße 7. fl. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchengut 37. fl. 5. ß. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
nichts von zusammengelegten gelderen, liegenden Gründen, noch Fonds. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung. Der Schullehrer bezog bisher, als Sigrist 4. Mtt: Korn Zugermaße ausm Amt Cappel. |
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Unterschrift |