Riedt (Transkription Nr. 149)

Schulort: Riedt
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 112-113v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Obersteinmaur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Neerach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

21.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Riedt.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Obersteinmaur.

I.1.d In welchem Distrikt?

Bülach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jst nur ein Dorf.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Heißt allein Riedt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Nerach 1 viertel Stund.
Stadel 1 Stund.
Obersteinmaur. 1 vrlt. Stund.
Nidersteinmaur. 1 Halb Stund.
Süniken 3 vrlt. Stund.
Dielistorf 3 vrlt. Stund.
Niderhaßli 1 Halb Stund.
Höry 1 Halb Stund.
Nöschiken 1 Halb Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis den ersten Aprill.
Jm Sommer Wochentlich 2 Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neue Testament, Zeugnus, WaserBüchli, und das Cchristliche Gesang Buch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Alle Monat werden ihnen neue Vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 6 Stund.
Jm Sommer, Vormitag 3 Stund. Nachmitag 2 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3 Klaßen.
Anmerkung. Nebst diesen Schulstunden, wird Wochentlich noch eine RepetierSchule gehalten, für diese hat der Schullehrer Jährlich zubeziehen 5. fl. 20. ß. Von Weyhnächten bis der Faßnacht, wird wochentlich 5. bis 6. NachtSchulen gehalten, von dennen aber der Schullehrer nichts zubeziehen hat. An diesen Nächten uebt man sich im Schreiben, Rechnen, Singen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Das examinator Confent.
Der fähigste von den Pretendanten für Lebens länglich.

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Bräm.

III.11.c Wo ist er her?

Von Riedt.

III.11.d Wie alt?

43 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 2 Söhn und 5 Töchter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

11 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nirgend als zu Riedt.
Die Güter-Arbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Den Akerbau.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es kan sich von 20 bis auf 30 Verminderen, oder Vermehren. Dermahlen 32.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 15.
Mädchen? 17.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 11.
Mädchen 11.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Eine Kappell für die Gemeind Nerach, und Riedt.

IV.13.b Wie stark ist er?

32000 lb. mit samt 500 lb. alte Restanzen.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von Jährlichen Capital Zinnßen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.
Die Kappell ist eigentlich für sich selbst so viel als ein Armengut

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Aus der Kappell.
Über den Winter von jedem Kind daß Schreibt, wochentlich 1 Bazen. von dennen welche noch nicht Schreiben 2 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein Schulhaus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keine

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selber.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 3] 5 fl. für Schul-Holz.

IV.16.B.e Kirchengütern?

2 fl. Wartgeld.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus der Kapell? 2. fl. Wartgeld.
5 fl. Sommer Schul-Lohn.
5 fl. Repetier Schul-Lohn.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 21.ten Febr. 1799 Schulmeister Heinrich Bräm zu Riedt.

Zitierempfehlung: