Gsteigwiler (Transkription Nr. 1469)

Schulort Gsteigwiler
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 239-240v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Interlaken
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Gsteig
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gsteigwiler
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
22.02.1799

Verzeichnis der Schull von Wilderswyl

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Names des orts wo die Schull gehalten wird Heist Allment jm Gsteig Eine dorf schafft gehört Zu der Gemeinde Wilderswyl jn der Kirch Gemeind Gsteig districk Jnterlaken Kanton Ober Land

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der Hüser sint in diesem Bezirk Eine Starke viertel Halbviertel stund

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen zu diesem Schull Bezirk Gehörige örter Wilderswyl Mülenen Grenchen Allment Jm Hag

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Entfernung der Benachtbarten Schulen Bönigen Eine starke Halbstund Armüli Eine Halbstund Maten Ein viertelstund Weiler ob Gsteig Ein viertelstund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelert Erstlich Buchstabbieren Läsen Der Heidel berner und Psalmen werden ußengelert und jn der Psalmen musik und Schreiben geübt

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im winter gehalten morgens von 7. ur bis 10. ur denvon 11. ur bis über 2. ur ¢3315¢¢ Jm Sommer alle wuchen 2. bis 3. Rebidir Stunden ¢/3315¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Bücher werden gebrucht namen Bücher Heidel berner Testament und kinder Bibel und Psalmen bücher

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister macht die vor Schrifft den Kindern

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schull wärt Täglich 6. stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Bürger Pfarer Hat den Schullehrer Bestelt

III.11.bWie heißt er?

Mein nam ist Hanß Balmer

III.11.cWo ist er her?

und bin von Wilderswyl

III.11.dWie alt?

Alt 51. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Familie Hab ich keine aber doch verhüratet

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jch Hab dieses 14. Jahr Bedienet

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Mein Beruf war vor her Ein Schneider

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jetz Hab ich neben dem Lehramt besonders kein Beruf

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schull wird von 80. kindren Besucht 50. knaben und 30. mädchen jm Winter

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3315¢¢ Jm Sommer am Sontag morgens sind 2. bis 3. Stund für die wann ußen gelert Haben zum Rebidieren ¢/3315¢¢
und noch 20. kinder Sind in dieser Gemeind von denen die Schull nicht Besucht wird

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Die Einkünfften fließen {aus} dem Kirchen und Schull Gut aus dem Kirchen Gut wird Bezalt kr. 6. bz. 20. aus dem Schull Gutt kr. 5. bz. 7. hl. 2. ||[Seite 3] Die Gemeind zalt für winter und Sommer zußamen kr. 6. bz. 5 Die Haußvätter sollen für das ganze Jahr zu samen von Einem kind 3. bz. Bezahlen aber die armen könnet jhr Liecht Schliesen das sie Es nicht Bezahlen Den sollen die Kinder alle Tag Ein Schit Holz mit bringen und diß ist Daß ganze Einkomen dießer Schull

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Was das Schull Haus anbetrifft ist mein Eigentum und die Besorgnis Ligt auf mir und wird {mir.} nichts dafür Bezalt

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Was das Schull Haus anbetrifft ist mein Eigentum und die Besorgnis Ligt auf mir und wird {mir.} nichts dafür Bezalt

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

Das Einkomen dieser Schull ist im 13. Artikel Büncktlich aus Gesetzt

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Datum jm Gsteig den 22.ten Hornung 1799. Hans Balmer Schullmeister

Zitierempfehlung: