Gsteigwiler (Transkription Nr. 1469)

Schulort: Gsteigwiler
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 239-240v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Interlaken
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Gsteig
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gsteigwiler
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

22.02.1799

Verzeichnis der Schull von Wilderswyl

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Names des orts wo die Schull gehalten wird Heist Allment jm Gsteig Eine dorf schafft gehört Zu der Gemeinde Wilderswyl jn der Kirch Gemeind Gsteig districk Jnterlaken Kanton Ober Land

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der Hüser sint in diesem Bezirk Eine Starke viertel Halbviertel stund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen zu diesem Schull Bezirk Gehörige örter Wilderswyl Mülenen Grenchen Allment Jm Hag

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung der Benachtbarten Schulen Bönigen Eine starke Halbstund Armüli Eine Halbstund Maten Ein viertelstund Weiler ob Gsteig Ein viertelstund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelert Erstlich Buchstabbieren Läsen Der Heidel berner und Psalmen werden ußengelert und jn der Psalmen musik und Schreiben geübt

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im winter gehalten morgens von 7. ur bis 10. ur denvon 11. ur bis über 2. ur Jm Sommer alle wuchen 2. bis 3. Rebidir Stunden

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Bücher werden gebrucht namen Bücher Heidel berner Testament und kinder Bibel und Psalmen bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister macht die vor Schrifft den Kindern

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schull wärt Täglich 6. stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Bürger Pfarer Hat den Schullehrer Bestelt

III.11.b Wie heißt er?

Mein nam ist Hanß Balmer

III.11.c Wo ist er her?

und bin von Wilderswyl

III.11.d Wie alt?

Alt 51. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familie Hab ich keine aber doch verhüratet

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jch Hab dieses 14. Jahr Bedienet

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Mein Beruf war vor her Ein Schneider

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jetz Hab ich neben dem Lehramt besonders kein Beruf

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schull wird von 80. kindren Besucht 50. knaben und 30. mädchen jm Winter

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer am Sontag morgens sind 2. bis 3. Stund für die wann ußen gelert Haben zum Rebidieren
und noch 20. kinder Sind in dieser Gemeind von denen die Schull nicht Besucht wird

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Die Einkünfften fließen {aus} dem Kirchen und Schull Gut aus dem Kirchen Gut wird Bezalt kr. 6. bz. 20. aus dem Schull Gutt kr. 5. bz. 7. hl. 2. ||[Seite 3] Die Gemeind zalt für winter und Sommer zußamen kr. 6. bz. 5 Die Haußvätter sollen für das ganze Jahr zu samen von Einem kind 3. bz. Bezahlen aber die armen könnet jhr Liecht Schliesen das sie Es nicht Bezahlen Den sollen die Kinder alle Tag Ein Schit Holz mit bringen und diß ist Daß ganze Einkomen dießer Schull

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Was das Schull Haus anbetrifft ist mein Eigentum und die Besorgnis Ligt auf mir und wird {mir.} nichts dafür Bezalt

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Was das Schull Haus anbetrifft ist mein Eigentum und die Besorgnis Ligt auf mir und wird {mir.} nichts dafür Bezalt

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das Einkomen dieser Schull ist im 13. Artikel Büncktlich aus Gesetzt

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Datum jm Gsteig den 22.ten Hornung 1799. Hans Balmer Schullmeister

Zitierempfehlung: