Rychestei (Transkription Nr. 1468)

Schulort Rychestei
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 38-39v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Obersimmental
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Zweisimmen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Zweisimmen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rychestei (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799

Antwort auf die Fragen die mir vorgelegt.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerckung, Da setze dises hinzu: jch bin im Schuldienst Alt, grau, und unvermöglich worden, und wie gärn, hätte ich durch alle Zeiten, die liebe Jugend; neben der Religionslehr, mögen unterrichten: etwas aus dem Naturreich, was für gleichheit die groß und kleine Welt, mit einander haben — von den andren 3. Religionen, um dardurch die Vorträflichkeit, unsrer Glaubenslehr zu beweisen — hätte auch neben den Heiligen Geschichten, etwas aus der Kirchen Historie ? als durch andre Exempell, die Vorträfflichkeit der Tugend, und die Abscheülichkeit des Lasters mögen bekannt machen etc. jn Summa: alles dahin zu ziehen: daß die Erkanntnuß dardurch vermehret, der Näheste gebessret , und der für alles sorgende Schöpffer, dardurch schon hier, möchte verherrlicht werden! Aber die vielen Hindernussen! — haben mein gut, mein aufrichtig gut Vorhaben vernichtet!

Fliesstextantworten
Lokal

Den Zustand der Schul Reichenstein beträffend: Seiner Lage nach, ist Reichenstein und Oeschseyten, ein Thalgeländ, der länge nach, eine Stund, wird durch die kleine Simmen, in zwey theil getheilet, hat weder dorff noch Fläcken; an beiden orten stehen die {Häüser hie} und da zerstreüet; gehöret in die kirchgemeind Zweysimmen, in Distrikt, Obersimmethal, im Canton Oberland.
Die entferntesten Häüser, sind ohngefehr bey drey Viertelstund vom Schulhauss, (welches in der mitte:) entfernt. Die Bäürt Reychenstein unterscheidet sich: jn Vorder- hinder und Sanenreichenstein.
besondre Namörtli darinn sind: Riedli Marth, Mooß, Stahlden, Grünenwald, bey ortli in der Öschseyten, sind: Romenstahlden, Stockbrunnen, Fang; Egg, Wäflerenweid.
Die entfernung der Schulen: Gegen Aufgang ist die Schul Zweysimmen 1. Stund, gegen Nidergang, die Schul Hohenegg, 1. Stund, gegen Mittag, Durrpbach, und gegen Mittnacht Ablentschen, dise leztere sind wegen der Gebirge, zu 3. Stund von hier, und gehören dise 3, leztern schulen in Distrikt Sanen.

Oekonomie

Schulstifftung, ist für die Schul reichestein, besonder keine sie wird wie die andern 3. schulen der Gemeind Zweysimmen aus dem schulgut, und sonst, bezahlet wie folget: Für ||[Seite 3] Für den Winter, aus gemeltem schulgut: kr. 10. bz. 15. sint etlichen jahren, aus dem Landsekell: kr. 6. bz. 6. aus dem Kirchengut, für die Kinderlehr u. sommerschulen kr. 5. bz. 5. Summa kr. 22. bz. 1.
Schulhauß. Anno, 1786. hat die Bäürt Reychenstein, eine Stube und Kirche gebauen, in mitte deß Thälties an mein Wohnhäüßlin, es ist aber zu wissen: daß die Bäürt Oeschseyten, ob sie schon kein eigen schulh. haben, doch uns nicht wollen bauen helffen. die Ursach ist: Seyt stifftung diser schul wurde beredt u. bißher darob gehalten: daß 2. Winter, die von der Öschsyten zu uns herüber; und die von rychenstein, ein Winter hinüber in die schul sollen, beide Bäürten wie schon gedacht, sind durch einen tieffen Graben, wo das kleine Simmen Flüsslin fliesset unterscheiden, da ist winterszeit, wegen Kälte und bösen wegs, vielmals gar beschwerlich zu gehen.
Die erhaltung deß schulhauses, mus die Bäürt rychest. besorgen. brennholtz sollen die kinder bringen ist aber nicht hinlänglich die nöthige Wärme zu verschaffen und da schon gedacht: Wie gros der alljährliche schullohn allhier sey, auch woher er fliesse, so sind demnach die Fragen: An Gelt, Getreid, Wein, Holtz, Zehenden etc. beantwortet

Personal

Die Schullehrer, sind bißher von Pfarrern erwehlet und gesezt worden, da ist von Kanzell verkündet: wer die verledigte schul bedienen wolle, die können auf bestimmte zeit und ort, zum Examen sich einfinden
Mit mir Jakob Burgener, im reichenstein, gebohren; den 12.ten Nov. 1730, und allda erzogen, ist das Examen folgender massen für sich gangen: Der damalige Pfarrer Sprüngli, in Zweysimmen, versuchte mich, im buchstabieren, im läsen, singen, vom rechten gebrauch der Buchstaben u. unterscheiden. im Catechisieren, und was sonst von einem schuldiener zu fordern etc. Tags darauf, wurde dem Ober Amtmann vorgestellt, welcher Sein Consens und bewilligung darzu geben.
Habe Also den Schuldienst in reichestein und Oeschseyten versehen, von 1763. biß 1774. von 1775. biß, 1796, in der Schul Zweysimmen gedienet, 1798. und 1799. Arbeite jch {in} der Schul reichenstein, und werde diß jahr meine 35. jährige Schularbeit endigen. Aussert dem Schuldienst, habe ich kein weitern Beruf
Meine Familie bestehet: Aus einer Ehfrau und Vier Kindern, drey Söhn eine Tochter, davon das jüngste 16, jährig.
Die Zahl der Kinder, welche gegenwärtig die Schul besuchen sind: 49. Knaben, 25. Mädchen, 24. wieviel aber deren, den Frühling werden erleben, ist ungewiß, indem, schon 2. gestorben, da die kindblattern nur erst angefangen

Unterricht

Unterricht. die Schulen werden gehalten, vom Martini biß ausgangs Mertzen, in den kürtzesten Tagen, von 10. biß 2. uhr, nach Liechtmeß, von 9, uhr, biß gegen 3. jm Apr. Mäy u. Juni, {wird} Alle Samstag vormittag, und nach mitte deß Herbstmones biß Martini, wird Sommer u. Herbstschul, ¢3662¢¢ und im Winter an Sonntagen Kinderlehr im Schulhauß gehalten ¢/3662¢¢
Schulbücher. daß Nahmenbüchli, der Heidelberger Catechism. die Lobwasser- und neüen Psalmen u. Festgesäng, deß Hübners Historiebibell den Ganting etc.
Der Gebrauch diser Bücher: Zu erst, im Nahmenbüchli buchstabieren und läsen lernen, der Catechismus, die Psalmen und Lieder, so viel ein jedes kind vermag aussen lernen, die wo gaab zum singen haben, darin zu unterrichten auch ||[Seite 2] Auch im schreiben und läsen; dahin gehöret auch der Bericht von den Unterscheidzeichnen, die Religionslehr. Alle Tag, soll jedes schulkind, ein Vers buchstabieren und 2. oder 3, v, in der Bibell läsen; alle tag, fahet die Schul mit gebätt an, und endet sich damit.
Zween Tag in der Wochen, sind Reppetiertage, wo das erlernte aufgesagt, Catechisieret und gesungen wird. Diß sind die Vorschrifften, bey welchen es ein jeder Pfarrer, bey uns, hat bewenden lassen
die Kinder in Klassen abzutheilen ist hier unbkannt

Unterschrift

reichenstein, den 22.ten Hornung. 1799
Jakob Burgener, geringe Schuldiener daselbst

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