Mannried (Transkription Nr. 1460)
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- Mannried (Niedere Schule, reformiert)
13.03.1799
Eine Beantwortung Über die Fragen Über den zustand der Schul Zu Manried
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu Manried |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
nicht in Flecken weiler Hof sondern in dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
nicht ein eigene gemeine sondern Zu der gemein zweysimmen Betlenried reichenstein und grubenwald |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchgemein zweysimmen und Agent Schafft zweysimmen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt obersimmenthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Thun. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
in der 1. viertel stund sind 60. Häüser. in der Halbstund sind 14. häüser in der dreyviertelstund 27. Häüser in der stund 10. häüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
zu der schul gehört manried und Obenried und grubenwald und hochstädt |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
von manried in viertelstund von obenried in halbstund von Grubenwald drey viertel stund von den Hochstädten in stund |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
von Manried 45. kinder von obenried 12. kinder von Grubenwald 18. kinder von der hochstädten 6. kinder |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
von manried bis auf betlenried in halbstund. biß auf zweysimmen in halbstund bis in Reichenstein drey in stund |
I.4.a | Ihre Namen. |
Betlenried richenstein und zweystimmen |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Wie ihm Numero 4. zu sehen ist |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
in der schule wird gelehrt mit den anfängern das a.b.c., nachher der heidelberger, die Psalmen, singen den Religions unterricht, Psalter, Lesen, und schreiben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
im winter 5. Monat den im Früh und spadt Jahr alle samstag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das heidelbergesche fragenbuch, das Psalmen buch, das bibelbuch, und frag und antworts büchlein die hirstoribibel. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] die vorschrifften fangt man an mit. a.b.c. auch Silbenswis und hernach mit ganzen wörtern und so fort an |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
in den Kurzen Tagen 5 stund in den Langen Tagen 6. stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nicht in Klaßen sondern nach der Lehre gesetzt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
von dem richter und Pfarer und StadtHalter und Landveeder, ist er durch in Exsammen darzu bestelt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Erb |
III.11.c | Wo ist er her? |
von zweysimmen peürt. Manried |
III.11.d | Wie alt? |
42. Jahr alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja. Fünf. Töchtern. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Neün Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
zu manried keinen sondern er besorgt sein Eigene sachen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt verrichtet er das weibel amt |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
verscheiden 70. bis 75. und 80. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 33. töchtern 46. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
ist gleich wie oben |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
in schulgut. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
in Capital von 900. kr. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Es ist von unseren vor Eltern in zusammen gelegtes Capital. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein in Besonderes Cabital |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
den Kinderen wird aus dem Kirchengut Etwas ausgetheilt an dem Exsammen. |
IV.15 | Schulhaus. |
Ja. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
es wurde wohl Reparirens Mangenl. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist nur eine schulstube an des Peter Taus wohnhaus |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Der Lehrer erhält nichts davon sondern es ist in besondere Stube |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die Peürt Manried und Grubenwald Thut für dieselbe Sorgen |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
ist in Gelt aus verscheidenen gütern |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Getreide Wein holtz ist nichts |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
von verscheidenen gütern |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
zu der Schul manried ist von daorts nichts zugefahlen |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
||[Seite 3] aus Dem schulgut 12. kr. 10. bz. aus dem Landgut 7. kr. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
von unseren vor Eltern in zusammen gelegtes Capital |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
ist in besonders gut |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
habt Keine gemeinschaft mit kirchen und armen Gut |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
die haus väter Legen jetz nichts zusammen für den Schul Lehrer zubezahlen |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Keins Leigendes gut |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
in Capitalien |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Über Dieße Fragen Anzumerken weiß ich nichts anders als Das die Schulen zu Jeder Zit in Guter ordnung möchten Erhalten und Fortgepflanzet werden, So das Die Kinder zu Der Ehre Gottes auferzogen werden möchten willen unser Er Lößer uns dieße Lehre selbst anbefohlen hat und gesagt Trachtet am ersten nach dem rich Gottes und nach seiner gerechttigkeit So wird eüch Das übrige Zufahlen und Dießes ist was ich wünschen das wir uns unter inander lieben So wie uns Jesus geliebet hat, dan die Liebe ist das band der volkommenheit womit wir uns unterinandern verbinden Könen, |
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Unterschrift |
Gruß und Freündschaft Manried 13.ten Mertz 1799. bescheint hans Erb |