Feutersoey (Transkription Nr. 1451)

Schulort Feutersoey
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 24-25v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Saanen
Agentschaft 1799: Gsteig
Kirchgemeinde 1799: Gsteig
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gsteig
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Feutersoey (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799

ANTWORT über Die Fragen wegen dem Zustand der Schullen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Feüttersöy ist der Name des orts wo die Schulle ist

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Flecken zerstreüttes dörflein

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zu der Gemeinde G'steig gehörig

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde und Agentschafft Gsteig.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zum distrikte Sannen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zum Kanton oberland

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schullbezirck gehörigen Haüßer; deren befinden sich im umkreiße einer Viertelstund. 40. inerthalb des Umkreißes der zweyten. 41. und innerhalb der driten. 10

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der zum Schulbezirck gehörigen örtter sind
a. Feüttersöy. ist der ort wo die Schulle sich haltet; daher komen 16. Kinder
b. Ledi. ist ein Halbe Viertelstunde entfernet. daher komen 5. Kinder
c. Bühl. in der entfernnug einer Viertelstund. daher komen 6 Kinder
d. Halten. in der entfernung einer Halbenstund. daher komen 7. Kinder
e. Schmeydsfang. ist entfernnet eine Habbestund. daher komen 4. Kinder
f. Saali ist entfernnet eine halbestund daher komen 8. Kinder
g. Gschwend ist entfernet drey Viertelstund daher komen 4. Kinder

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn der entfernung einer stunde, befindet sich nur eine Schulle.

I.4.aIhre Namen.

dieße ist die Gsteig Schulle

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Eine Halbestund entfernt

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in keinen Claßen getheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn den Schullen wird Vor allem aus die Kinder in den Grundsezen der Christlichen Religon gelehrt. zum außen Lehrnen die Fragen, Psalmen und Psalter Davids, Capittel aus der Heiligen Schrifft. historien, aus der kinder Bibel, und der Festgesängen. Je nach den Talenten und gaben der Kinder wie auch zum Leßen schreiben und singen gehalten.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird den Wintter. 5 Monnat Lang und Frühling und Sommer Wochentlich ein Tag gehalten

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind eingeführt. die Heilige Bibel, Kinder Bibel, die Psalmen und Psalter. davids der Cattichismuß

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften im schreiben, werden zu erst denen Kindren mit a. b. c und den hernach in zeilen gegeben:

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich 4 Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißhero wurde der Schulmeister durch den Pfarrer und Vorgesezten der Gemeinde bestellt. und zwar so. Wann sich einer oder mehrere vorfanden den Schuldienst anzutretten, wurden sie Vor den Pfarrer und die Chorrichter der Gemeinde Beruffen, welche mit den selben so wohl über die Grundseze der Religon, im Leßen, schreiben, und singen ein Examen Hielten, und dan dem Fähigsten solchen Beruff anvertrauten

III.11.bWie heißt er?

Sein Name ist Christian Romang

III.11.cWo ist er her?

von Gsteig

III.11.dWie alt?

22 Jahr alt

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

die Famille ist noch der mahlen nur ein Sohn

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

die zeit der bediennung des Schuldienst ist noch nur ein Jahr und Hängt Von seiner freyen wilkur ab.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ware in seinem Heymath, und Pflegte dem Landbau

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte werden ihm noch Verwaltungen Von der Gemein übergeben und für sich dem Landbau zu pflegen;

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, deren besuchen über Haupt die Schule 50.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Wintter Knaben 30 Mädchen 20

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer kan nicht bestimtes g aus gesezt werden

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist einer Vor Handen wie Hoch derselbe sich belaufft kan nichts Bestimtes ausgesezt werden

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte fleißen Von dem jährlichen zinßen des in Gülten und Grundstucken befindlichen. Capitalien

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dießes ist Von den Kirchen und Armen Güttren abgesöndrets

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eins eingeführt, und zwar Von dem zins des Schulfonds so jedem Kind bey end der Wintter Schule wird aus getheilt

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Jst keines, sondren aus ermanglung desselben erhält der Schullehrer für die Stube einen zins von 90 bz.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkomen des Schullehrers
a. Nur in Geld. 26. kr. — Jn allem welches fleißt
b. Aus dem Schulfonds kr. 11. [bz.] 3. [xr.] 1
c. Aus dem Gmeindguht kr. 14. [bz.] 1. [xr.] 3.
d. Von stiftunngen [bz.] 20

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung. Christian Rommang Schullehrer Gsteig. den 22. Hornung. 1799ten Jahr

Zitierempfehlung: