Feutersoey (Transkription Nr. 1451)

Schulort: Feutersoey
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 24-25v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Saanen
Agentschaft 1799: Gsteig
Kirchgemeinde 1799: Gsteig
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gsteig
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Feutersoey (Niedere Schule, reformiert)

22.02.1799

ANTWORT über Die Fragen wegen dem Zustand der Schullen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Feüttersöy ist der Name des orts wo die Schulle ist

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Flecken zerstreüttes dörflein

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zu der Gemeinde G'steig gehörig

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde und Agentschafft Gsteig.

I.1.d In welchem Distrikt?

zum distrikte Sannen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Kanton oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schullbezirck gehörigen Haüßer; deren befinden sich im umkreiße einer Viertelstund. 40. inerthalb des Umkreißes der zweyten. 41. und innerhalb der driten. 10

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der zum Schulbezirck gehörigen örtter sind
a. Feüttersöy. ist der ort wo die Schulle sich haltet; daher komen 16. Kinder
b. Ledi. ist ein Halbe Viertelstunde entfernet. daher komen 5. Kinder
c. Bühl. in der entfernnug einer Viertelstund. daher komen 6 Kinder
d. Halten. in der entfernung einer Halbenstund. daher komen 7. Kinder
e. Schmeydsfang. ist entfernnet eine Habbestund. daher komen 4. Kinder
f. Saali ist entfernnet eine halbestund daher komen 8. Kinder
g. Gschwend ist entfernet drey Viertelstund daher komen 4. Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn der entfernung einer stunde, befindet sich nur eine Schulle.

I.4.a Ihre Namen.

dieße ist die Gsteig Schulle

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Eine Halbestund entfernt

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn den Schullen wird Vor allem aus die Kinder in den Grundsezen der Christlichen Religon gelehrt. zum außen Lehrnen die Fragen, Psalmen und Psalter Davids, Capittel aus der Heiligen Schrifft. historien, aus der kinder Bibel, und der Festgesängen. Je nach den Talenten und gaben der Kinder wie auch zum Leßen schreiben und singen gehalten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird den Wintter. 5 Monnat Lang und Frühling und Sommer Wochentlich ein Tag gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind eingeführt. die Heilige Bibel, Kinder Bibel, die Psalmen und Psalter. davids der Cattichismuß

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften im schreiben, werden zu erst denen Kindren mit a. b. c und den hernach in zeilen gegeben:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich 4 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in keinen Claßen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißhero wurde der Schulmeister durch den Pfarrer und Vorgesezten der Gemeinde bestellt. und zwar so. Wann sich einer oder mehrere vorfanden den Schuldienst anzutretten, wurden sie Vor den Pfarrer und die Chorrichter der Gemeinde Beruffen, welche mit den selben so wohl über die Grundseze der Religon, im Leßen, schreiben, und singen ein Examen Hielten, und dan dem Fähigsten solchen Beruff anvertrauten

III.11.b Wie heißt er?

Sein Name ist Christian Romang

III.11.c Wo ist er her?

von Gsteig

III.11.d Wie alt?

22 Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

die Famille ist noch der mahlen nur ein Sohn

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

die zeit der bediennung des Schuldienst ist noch nur ein Jahr und Hängt Von seiner freyen wilkur ab.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ware in seinem Heymath, und Pflegte dem Landbau

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte werden ihm noch Verwaltungen Von der Gemein übergeben und für sich dem Landbau zu pflegen;

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, deren besuchen über Haupt die Schule 50.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Wintter Knaben 30 Mädchen 20

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer kan nicht bestimtes g aus gesezt werden

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist einer Vor Handen wie Hoch derselbe sich belaufft kan nichts Bestimtes ausgesezt werden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte fleißen Von dem jährlichen zinßen des in Gülten und Grundstucken befindlichen. Capitalien

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dießes ist Von den Kirchen und Armen Güttren abgesöndrets

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eins eingeführt, und zwar Von dem zins des Schulfonds so jedem Kind bey end der Wintter Schule wird aus getheilt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Jst keines, sondren aus ermanglung desselben erhält der Schullehrer für die Stube einen zins von 90 bz.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkomen des Schullehrers
a. Nur in Geld. 26. kr. — Jn allem welches fleißt
b. Aus dem Schulfonds kr. 11. [bz.] 3. [xr.] 1
c. Aus dem Gmeindguht kr. 14. [bz.] 1. [xr.] 3.
d. Von stiftunngen [bz.] 20

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung. Christian Rommang Schullehrer Gsteig. den 22. Hornung. 1799ten Jahr

Zitierempfehlung: