Gsteig (Transkription Nr. 1443)

Schulort: Gsteig
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 22-23v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Saanen
Agentschaft 1799: Gsteig
Kirchgemeinde 1799: Gsteig
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gsteig
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gsteig (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung Der Vorgegebenen Fragen Von der Schule Gsteig bey Sanen!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name der Schule ist Gsteig, Welches ein Dorf in der Kirch-Gemeind und Agentschaft Gsteig Jm Distrikt Sanen, Und Canton Oberland ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung, der Schul Bezirke sind erstens eine Viertel Stund worin das Dorf, und dann ringsherum zusamen 40. Häüser und ungefehr 40 Kinder sind. Jn dem zweiten Bezirke Von einer Halben Stund, Darinen 37 Häuser, Und dann Dritens, Von Drey biß Sieben Viertel Stund Wo dann Etwan bey 20. Wohnungen sein können, Jn beiden bezirken könen Dann Etwas zu 40. Kindern Wohnen, züglen aber bald Jn dieses, bald in ein anderes Bezirk, Darum man die anzahl in jederem nicht Deütlich beschrieben kann.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen dieser Bezirken Heißen, Platz, Gsteig Bodem, Jm Saalj, Heitj, zum Gründ,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn absicht auf andere Schulen, Kann ich nur eine, Namlich Die Föüters Öy Schule, Eine Stunde auf der Mitternacht Seiten melden. Gegen Mittag ist der Sannetsch Berg und Wallis-Land bey 8. Stunden Auf der Morgen Seiten Lauenen, 2. Stund, und Gegen Abend, das Welschland so Drey Stunden weit Entfernet ist.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird nächst buchstabieren, Lesen, Singen Schreiben, Die Psalmen Davids mit Festgesängen ||[Seite 2] Biblische Historien, Der Heidelbergesche Catchismus Die anfangs Gründe der Religion, und auch die anfangs Gründe der Rechnungs Kunst Die begabten, und Liebhaber gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen fangen im Winter auf Martinj an, und enden Sich zu End Merzens; Jm Sommer ist dann Per Wuchen ein Tag Schul.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher, sind nächst der Heiligen Bibel, Der Heidelbergesche Catechismus Die Psalmen und Fest lieder Bücher, Hübners Histori. und der gleichen Eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften der Obrigkeit, werden bestmöglich zu halten denen Kindern auch anbefohlen; Die Schreib Vorschriften dann Suche ich nach denen Verschiedenen Vehigkeiten, der Kindern Einzurichten:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt Täglich Vier biß fünf Stund, und habe die Anfänger in Klaßen Eingetheilt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schul Lehrer wurden Vormahls aufgehaltenes Examen Vom Pfarrer, und Gemeinds Vorgesezten bestellet, Der diß mahlige Heist Adam Kohli, und ist Vom Gsteig, Alt 54. Jahr Hat ein Weib und Von 10. gehabten, annoch drey Kinder Jst Schul Lehrer bald 31. Jahre. Namlich 6 Jahr hier, und fünf und zwanzig Jn der Dorf Schule Groß Höchstetten im Canton Bern; Alwo er neben der Schul Arbeith, daß Schumacher Hand Werk, und die Letsten Jahr Etwas LandBaus getrieben, und im Millitarischen Grenadier Companie Schreiber gewesen ist. Und annoch Vorher nach seinen Kindheits Jahren zu Ählen, zu Bern, und der Enden Sein Brot als ein Schwach bemittelter Jünglig mit dem Hand Werk sein Brot Verdienet. Nun hat er neben dem Lehr amte, sint er deß Chorgrichts, der Wäysen Vogttheyen, und deß Millitarischen Entlaßen Annach Etwas Land Baues Vom Hirten land zu Treiben.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schul Kinder solten den Winter die Schule besuchen Etwas zu Achtzig kinder, und im Somer dann etwas minder, Worunder 43. Knaben und 40 Mädchen sind (am fleißigsten ists aber nicht möglich daß die Kinder die Schulen besuchen können, Weil es ein Armes Wildes zu weilen unwegsames Hirten Lande ist)

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Hier ist etwas Schulfonds, So Fromme Vor älteren, zum Theil für den Schul Lehrer, zum Theil Den Schul Kindern, Testamentlich Vergabet, Wie stark aber solcher ist, kann ich mit Warheit nicht Schreiben, Daß ist Gewiß daß er nicht mit Kirchen und Armen Güthern Verreinigt ist, und im Gült Schriften, und Etwas Weidrechten bestehet.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Geldter sind für den Schulehrer keine Eingeführt Denen Kindern aber wird am Examen Lauth Stifftung Jederem etwas in Geldt, und sonderlich denen Armen Geistliche Bücher auß getheilt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Anstat eines Eignen Schul Hauses, Hat diese Gemeinde nur eine Stube, in einem Hause, wo sonsten zwo anderen Haußhaltungen Wohnen; und wird Von der Gemeinde in Brauchbarem stande Erhalten; Lehrer und Kinder müßen dann in ungleicher Entfernung darzu gehen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Anstat eines Eignen Schul Hauses, Hat diese Gemeinde nur eine Stube, in einem Hause, wo sonsten zwo anderen Haußhaltungen Wohnen; und wird Von der Gemeinde in Brauchbarem stande Erhalten; Lehrer und Kinder müßen dann in ungleicher Entfernung darzu gehen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Daß Schul ein kommen für den Schul-Lehrer ist einzig Sechs und zwanzig Kronen Geldt. Und dann weiters nichts. und wird auß Vorgemeltem Schulfond und Gemeinds Guth! Nicht aber aus Armen, und Kirchen Güthern genommen: Anmerkung! alle zehnden Boden zinsen und Herrschaft rechten, Waren von unsern Vor ältern abgekauft, Dato aber zalt der Schul Lehrer, auch die Neüen abgaben.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung:
Adam Kohli Schul Lehrer

Zitierempfehlung: