Lyssach (Transkription Nr. 1438)

Schulort: Lyssach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 216-217v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Kirchberg (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lyssach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lyssach (Niedere Schule, reformiert)

04.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schule ist zu Lyßach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst ein aigne Gemeine, jedoch in ansehen der Schule mit der Dorfgemein Rüti vereiniget.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemein Kirchberg.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Burgdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezirk gehörigen Häüser ist keines über ein viertel Stund von der Schule entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirk gehört Lyßach. Rüti. Rebberg. Ramse. auf der Rüti. und der Schachen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Lyßach kommen 60. Kinder. von Rüti 8. Kinder. vom Rebberg 3. von Ramsi 1. von der Rüti 1. vom Schachen 4:

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Entfernung der benachbarten Schulen ist von einer halben- bis auf eine Stunde im Umkreise.

I.4.a Ihre Namen.

Kirchberg 1/2 Stund. Kernenried 1/2 Stund. Hindelbank. 1. Stund Burgdorf. 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrnt, Buchstabieren, Lesen, außwendig den Heidelberger Katechismus, auch Psalmen und biblische Historien. die Psalmen-Musik zu 4. Stimmen, Rechnen und schreiben, auch Unterweisungen in der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Winterschulen werden gehalten von Martini bis Ostern. die Sommerschulen dann im Brachmonat und Augstmonat, jedes mal eine Woche.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbücher, den Heidelberger-Katechismus. Profeßor Stapfers Psalmen, Hübners biblische Historien die Bibel, und sonderlich. das neüe Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach der Brunnerischen Vorschrift, so gut möglich, nach der ORTOGRAPHIE, werden ihnen allerhand erbauliche Lehren und Lebensreglen zum abschreiben vorgelegt,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret von Morgens 8. Uhr, bis 11. Uhr. und Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 4. Klaßen. 1. Buchstabieren. 2. Lesen, 3. auswendig lernen, 4. Rechnen und schreiben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Bürger Pfarrer. (oder sein Vikari) und die Vorgesezten der Gemeind. Er ist von denselben seiner Fähigkeiten Examiniert, und nach abgelegten Proben dem Ober-Amtsmann zur Bestätigung vorgeschlagen und von demselben zum Schullehrer bestätiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Niklaus Leemann.

III.11.c Wo ist er her?

Von Hindelbank.

III.11.d Wie alt?

58. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib, einen Sohn, eine Tochter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

23. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn seiner Heimath zu Hindelbank, hat er die Leinweberprofession getrieben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Da im Winter keine Kinderlehren in der Kirche gehalten werden, muß er anstatt derselben, dieselbe alle Sonntag in der Schulstube nachmittag verrichten. wie auch, wenn eine Leiche soll zu Grabe getragen werden, muß er in dem Haus eine Leichrede halten, und dann auf dem Kirchhof oder in der Kirche noch ein Leichgebet thun. ||[Seite 3] Ferner muß er des Jahrs 2. Monat des Sonntags Morgens vor dem Gottes{dienst} in der Kirche zu Kirchberg in der Bibel lesen, und den Psalm so gesungen wird, aufzeichnen, und wann der Bürger Helfer in Burgdorf in der Filial Kirche zu Rüti Gottesdienst hält, alldorten gleichfalls lesen und vorsingen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule wird überhaupt von 65. bis 75. Kindern besucht.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 26. Mädchen 52.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 10. Mädchen 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist keines.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst vor 23. Jahren neü erbauet worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst nebst der Schulstube noch Bewohnung für d. Schullehrer.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Wird von zusammen gelegtem Geld der Hausväter unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Besteht in freyer Behausung.
b. hinlängliche Beholzung. Garten und Herd zum anpflanzen.
c Zusammen gelegtes Geld der Haus-Väter von do ? Dorf- Gemeinden, Lyßach und Rüti. kr. 30
d. Für das lesen in der Kirche zu Kirchberg. aus einer Vergabung kr. 3
e. Für das Vorsingen und lesen in der Kirche zu Rüti, aus zusamen gelegtem Geld, kr. 3 bz. 5
f. Für die Sommerschul von d. Gemeind Rüti. Bz. 15
Summa des Einkommens kr. 36 bz. 20
An abgeschaften Lehengefällen, Zehnden und Grundzinsen verliert also der Schullehrer nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

a. Besteht in freyer Behausung.
b. hinlängliche Beholzung. Garten und Herd zum anpflanzen.
c Zusammen gelegtes Geld der Haus-Väter von do ? Dorf- Gemeinden, Lyßach und Rüti. kr. 30
d. Für das lesen in der Kirche zu Kirchberg. aus einer Vergabung kr. 3
e. Für das Vorsingen und lesen in der Kirche zu Rüti, aus zusamen gelegtem Geld, kr. 3 bz. 5
f. Für die Sommerschul von d. Gemeind Rüti. Bz. 15
Summa des Einkommens kr. 36 bz. 20
An abgeschaften Lehengefällen, Zehnden und Grundzinsen verliert also der Schullehrer nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Niklaus Leemann, Schulmstr. zu Lyßach.
Den 4.ten Aprill {Merz} 1799.

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