Thun (Transkription Nr. 1434)

Schulort: Thun
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 181-182v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Thun
Agentschaft 1799: Thun
Kirchgemeinde 1799: Thun
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Thun
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Thun (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

20.02.1799

Freyheit Gleichheit
Canton Oberland
Thun den 20ten Hornung 1799.
Auf den, von dem Bürger Minister der Künsten und Wißenschaften verlangten Bericht, über den Zustand der Schulen an jedem Orte, kann der dißmalige deutsche Schullehrer der Stadt Thun, nur über folgendes Nachricht geben, und zwar über das

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieses ist alles was er auf die ihme, von Seiten der Regierung in Luzern, vorgelegten Fragen zu beantworten weisst. Nur wünschte er: daß eine beßere seinen Schülern nüzlichere Einrichtung dieser Schule (NB nur wie sie ihme 1786. ware übergeben worden) vor sich gehen möchte etc.

Unterschrift

Gruß und Hochachtung! Jacob Romang Schullehrer

Fliesstextantworten
Lokal

Daß die deutsche Schule in der Stadt Thun dem Hauptort des Cantons Oberland, die eine eigene Gemeinde ausmacht gehalten wird, und nur für Knaben die in der Stadt oder zu nächst derselben wohnen, bestimmt ist.
Die Ausburger so Lehen von der Stadt haben, als Wirthe, Müller etc. haben auch das Recht zu dieser Schule; die übrigen Hintersäßen aber, sind gehalten, ihre Kinder in die nächste eine kleine viertelstunde von der Stadt, zu Hofstätten im Distrikt Steffisburg errichtete Schule zu schiken, wo aber nur den Winter Schul gehalten wird: welches vielen Hausvätern nicht anständig ist. NB. weil sie alle gleiches Recht zu haben glauben.

Unterricht

Jn dieser deutschen Schule wird gelehrt: buchstabieren, lesen, in der Religion catechisiert, wie auch im Gesang und der deutschen Grammatik Unterricht gegeben.
Bücher werden dazu eingeführt: das neue Testament worinn alle die lesen können täglich jedes ein Stuk lesen muß — Hübners biblische Historien, die auch gelesen, und dann erklärt werden — die neuen Psalmen — Siegfrieds Anfänge der christlichen Religion — Sturms v. Gellerts Oden und Lieder. ||[Seite 2] Hier wird Sommer und Winter Schul gehalten, ausgenommen nach dem Frühlings Schul-Examen, in der Ernd, ist jede Zeit 14. Tag, und im Herbst nach dem Examen 6. Wochen Urlaub.
So wird hier auch dermalen täglich 6. Stunden Schul gehalten ausgenomen am Samstag da dann Nachmittag Unterricht im Gesang gegeben wird, wo dann auch Töchtern aus der Lehrgotten-Schul auch dazu kommen.
Die Vorschrifften sind seit Anno 1792. einen Schreibmeister überlaßen worden.
Diese Schüler werden in drey Classes eingetheilt.
a. die besten Leser die den Heidelberger Catechismus gemeltes Büchlein Anfänge der christlichen Religion ganz, und auch Psalmen und Lieder, und etwas in der Grammatik gelernet haben.
b. Die schwächeren Leser, so noch im heidelberger Catechis. auswendig zu lernen sind.
c. Die a. b. c. und Buchstabierschüler, so dermalen die gröste Claße dieser Schule ausmachen, wo eine Abänderung höchst nöthig wäre etc.

Personal

Der Schullehrer ward bißher {von} dem Schulrath gewählt, und von dem ehmaligen Rath und Bürgern bestätiget.
Der dißmalige deutsche Schullehrer ist, Jacob Romang, aus G'steig, der deutschen Landschaft nunmehrigen Bezirk Sanen. Gebohren Anno 1732. Hat nur 2. erwachsene Söhne; die aber keine Lust zum Schulwesen, sondern einer sich der Schreib- der andere {der} Zeichnung und Mahlerkunst gewidmet haben.
Seit dem Juny 1785. Da er ohne sein Nachwerben von Vivis hieher, zur Jnformator Stelle in hiesiges Waisenhaus berufen worden, wo er aber ein Jahr darauf, auf seines Vorfahrer Pöchen dringende Bewerbung um seinen vo||[Seite 3] vorigen Posten, ihme selbigen wiederum abgetreten, und die ihme vorgeschlagene französische und obere deutsche Schule angenommen, wo dann wiedermalen eine unerwartete Abänderung vorgegangen — daß er nun die zwo wieder zusammen gesezten {deutschen} Schulen bedienet etc. etc.
Er ward Anno 1757. zum deutschen Schullehrer in Aehlen im Canton Leman erwehlt, wo er etliche Jahre denselben bedienet, und darauf auf Vivis zu gleichem Beruf gekommen; wo er 17. Jahr als Lehrmeister gestanden, und in beiden Sprachen deutsch und französisch — dociret hat, von welchem Ort er hieher berufen worden.
Hier hat er nun bey sechszig Knaben auf dem Rodel, von denen aber etliche zu seinem Verdruß, und ihrem unersezlichen Schaden die Schule unfleißig besuchen.
Neben denen gemelten 6. Schulstunden hat er auch einiche privat-Lezgen, auch etwann zu schreiben — welcher Neben Verdienst aber nicht beständig und also nicht so einträglich, als er in Vivis hatte. {NB. und ihme Hoffnung gemacht worden ware etc. etc.}

Oekonomie

Die Wohnung betrefend, so ist ihme das ehmalige der Stadt gehörige Schulhaus, welches zwar nicht baufällig aber sonst nicht wol eingerichtet ist, nebst einem Garten eingeraumt worden; deßen Unterhaltung ein jeweiliger Pfrundvogt übernemmen muß.
Seine Besoldung bestehet in folgendem, so er aus verschiedenen Aemtern zu beziehen hat:
Aus dem Spittalamt 6 Mütt Dinkel 1 Saum Wein 1 kr. 20 bz. Geld Aus dem Waisenamt 6 Mütt Dinkel 1 Saum Wein 1 kr. 20 bz. Geld Aus dem Pfrundamt 4 Mütt Dinkel 4 Klafter Holz 3 Fuder Turben 61 kr. 15 bz. Geld Für das Gesang besonders Aus dem Stadtsekel 4 kr. 2 bz. 2. xr. Geld Aus dem Pfrundamt 2 kr. 12 bz. 2. xr. Geld Aus dem Kirchenamt 5 kr. Geld [Summa] 16. Mütt Dinkel 2 Saum Wein 4 Klafter Holz 3 Fuder Turben 76 kr. 20 bz. Geld
NB: Monatgelder zahlen nur die Ausberger deren aber wenig in dieser Schule sind.

Zitierempfehlung: