Thun (Transkription Nr. 1430)

Schulort Thun
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 179-180
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Thun
Agentschaft 1799: Thun
Kirchgemeinde 1799: Thun
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Thun
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Thun, Obere Lateinschule (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte. Antworten des Schullehrers, der oberen lateinischen Schul.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Thun.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine kleine Stadt.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

von Thun.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikt Thun.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Oberland.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Stadtbezirk, welcher keine Viertelstunde beträgt.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jn der Stadt: die untere lateinische Schule. Die deutsche Schul. Die Mädchen Schul. Das Waisenhaus, welches seit der Staatsveränderung still steht. Die diesen Schulen zugegebenen Schreib-Zeichnungs- und Singmeister. außer der Stadt: Die Hofstetten Schul. Die Schule zu Schoren.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Die Hofstetten Schul eine Viertelstunde von Thun. Die Schule zu Schoren eine ganze Stunde.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Unsere drei Stadt-Schulen machen eben so viel Klaßen aus. Davon die deutsche Schule die unterste, die untere lateinische die mittlere, und die obere lateinische die höchste Klaße ist.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Das Pensum ist promovendos ad lectiones publicas nach Bern zu liefern: folglich die lateinische Sprache, und die Anfangsgründe in der griechischen und hebräischen Sprache. Weil aber bisdahin noch kein Schüler Lust gezeigt hat ad lectiones publicas befördert zu werden; so habe ich um gemeinnüziger zu werden, ohne obengenanntes Pensum zu vernachläßigen, freiwillig und mit Gutheißen des ehemaligen Schulraths, folgende Gegenstände zugleich mit meinen Schülern zu betreiben angefangen, als: Religionsunterricht, Erdbeschreibung, Geschichte, Geometrie, Spherenlehre, Naturgeschichte, Technologie, Mythologie, griechische und römische Alterthümmer. Orthographie in deutscher, französischer Sprache. Lese- und Grammatikübungen in deutscher, französischer und lateinischer Sprache. Mündliche Uebersezungen aus der deutschen in die französische Sprache und vice versa.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie werden im Sommer und Winter gehalten. Vormittags 3. Stunden. Nachmittags 2. Stunden, Freitags nur bis zum Läuten in das Gebät. An der Mittwoche und am Sonnabende Nachmittags sind Ferien.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Heidelbergischer Katechismus. Cellarii liber memorialis. Gellerts Oden. Schröks Historie. Die lateinische Grammatik von Prof: Schärer. Grammaire françoise de Wailly. Le petit Dictionnaire des voyageurs françois et allemand et vice versa. Adelungs deutsche Grammatik. Osterwalds Geographie. Nepos, Sallustii bella, Virgilii opera. Ciceronis eclogae. Extrait d'histoire naturelle. Schlez Vorübungen im Briefschreiben.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Beantwortung dieser Frage liegt unserm Schreibemeister ob.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

vide 6te. Frage.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.

Für Numero 11. beruffe ich mich ganz auf meine gegebenen Antworten auf die Fragen an die Religionslehrer.

III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jhre Anzahl wechselt oft ab. Jezt besuchen 13. die Schule. im Winter im Sommer gleich viel, und zwar alles Knaben.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist einer da.

IV.13.bWie stark ist er?

Eintausend achthundert siebzig und fünf Franken.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Er ist ein von allen übrigen Fonds gänzlich abgesöndertes Capital, aus deßen Zins die Schulbücher, gratis gegeben wurden.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jm geringsten nicht.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es war eingeführt monatlich einen Franken fünf Sols zu bezahlen, es bezahlt aber niemand etwas.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Seit an: 1778. neu erbauet.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Diese Frage scheint auf die Landschulen gerichtet zu sein. Jn meinem Schulhaus sind zwei Schulstuben eine für den Provisor und eine für den Schulmeister. Jn dem Schulhaus, welches auch das Wohnhaus des Schulmeisters ist.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Da ich eine Schulstube und ein Wohnhaus habe, so bekomme ich keinen Hauszins.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] Die Verwaltungskammer.

IV.16Einkommen des Schullehrers.

Für Numero 16. Beruffe ich mich ganz auf meine gegebenen Antworten auf die Fragen an die Religionslehrer.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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