Reichenbach im Kandertal (Transkription Nr. 1400)
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- Reichenbach im Kandertal (Niedere Schule, reformiert)
FREYHEIT GLEICHHEIT.
BERICHT. AN DEN MINISTER der WISSENSCHAFTEN. über den ZUSTAND. der SCHULE REICHENBACH.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | REICHENBACH ist im weitesten Sinn eine Kirchgemeind, im engeren Sinn eine der 6. Beürten, im engsten Sinn ein Dörflin in diser Beürt |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | AGENTSCHAFT REICHENBACH. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | DISTRIKT AESCHE. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | CANTON THUN. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | An Häüsern welche zu dem Schulbezirk gehören, befinden sich im Umkreis. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | ZU der Schul Reichenbach gehören 2. Beürten |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | A. REICHENBACH hat im Umkreis eine Viertelstunde, die Anzahl der Schulkinder sind. 25. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | 1. Jn der GEMEINDE. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Nein. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | a. Buchstabieren. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schul wird gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | ||[Seite 4] 1 ZUM AUSSWENDIG lehren. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | a Wann mann darunter die Vorschrieften zur Schule verstecht, so ist es die Schul Ordnung, sonst aber zum Gebrauch zum Schreiben, deß Bürger Gruners Quartblat |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Fünff Stund. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | a. Der jedesmalige Pfarrer Dar |
III.11.b | Wie heißt er? | Hans von Känel. |
III.11.c | Wo ist er her? | Aus der gleichen Gemeinde Reichenbach von der Beürt Reüdlen. |
III.11.d | Wie alt? | 51 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Vier Kinder davon 2 geschikt und 2. stumm |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Ehemals 3. Jahr, und jez widrum disen Winter. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Auf der Beürt Reüdlen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Die noch übrig wenige Zeit bringt er mit Copisten Arbeit zu. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | ||[Seite 6] Dise Schule besuchen 79 biß 80. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben. 20. Mägdlin 20. ohngefehr per Tag |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Knaben 10. Mägdlin 10. ohngefehr per Tag |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | JA. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | Das Capital belauft sich an verschiedene Pösten, von schuldigen Capiatlien an kr. 122. wovon der jährliche Zins beträgt kr. 4 bz. 22 Hieraus werden vor allem aus, die jährlichen Reparationen an dem allgemeinen Schulhaus bestritten: Erst dann der Rest unter die säntlichen 4. Schulen in der Gemeind an die Kinder beim Exammen zu Brot und Neidlen verwandlet. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | ||[Seite 7] 1. Seine Einkünften fließen aus den vorstehenden Zinsen deß Capitals welches meist von Vergaabungen herrühret. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | NEIN. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Ja. |
IV.15 | Schulhaus. | Ja es ist eins da. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Jn zimmlich baufälligem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Dieses ||[Seite 8] Dises wird dem obigen Schulguth in erbaulichem Stand erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | 1. An Gelt für den Winter. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ANMERKUNGEN. | |
Unterschrift | Datum den 1sten Tag Merz 1799: Hans von Känel, Schulmeister zu Reichenbach. |