Grafenried (Transkription Nr. 1393)

Schulort: Grafenried
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 197-198v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799: Grafenried
Kirchgemeinde 1799: Grafenried
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Fraubrunnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Grafenried (Niedere Schule, reformiert)

04.03.1799

FRAGEN ÜEBER DEN ZUSTAND der Schule zu Graffenried?

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Graffenried.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja es ist eine eigene

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Pfarrgemeinde, und (Agentschafft) Graffenried.

I.1.d In welchem Distrikt?

Burgdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das Schulhaus stehet im Dorf zu Graffenried, Darzu gehört. Erstlich. der Buchhoof, bestehend in 14 Tauwner Häüsern, und Knaben 9. Mädchen 11. 2tens die sogenante Nüchtern, bestehend in einem Tauwnerhauß. 3tens zwey Tauwner Häüser im Binel und Knaben 2. Mädchen 3. 4tens ein Tauwner Hauß bey der Kirchen und Knaben 4. Mädchen 3. 5tens ein Tauwnerhauß in der Reütgegend Knaben 0. Mädchen 1. 6tens der Underberg, ein großer hoof bestehend in 3. Häüsern, und sind Knaben 1. Mädchen 2. Alle diese Häüser liegen in einer Entfernung von ohngefähr einer Viertelstunde, von dem Schulhause.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Fraubrunnen 1. Viertelstund, Büren zum Hoof 1/2. Std. Etzelkofen 1/2 Std. Zaugenried 1/2 Std. Limpach 3/4 Stund. Jegestorf 3/4 Std. Jffwyl 1. Stund. Hindelbank 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, Auswendig Lehrnnen, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis Ostren. Jm Sommer alle Wochen einen Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Berner Nahmenbüchlein, das neüe Testament, die neüen Psallmen, Berner- Heidelberger- und Unterrichts-Catechismus. Auch Hübners Biblische Historien, und Psalter. Aus diesen Allen wird auswendig gelehrt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt selbsten vor, die geübtern, schreiben aus Büchern ohne Vorschrifft. {und der B. pfarrer dem Schulerrer}

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens 3. Nachmitags 2. bis 3. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die, welche lesen und Auswendig lernen, werden von dennen, so buchstabieren und Silabisieren Abgesönderet.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Nach Vorschrifft der Schulordnung von 1720. machte der Pfarrer nach gehaltener Prüffung den Vorschlag, der Oberamtmann bestätigte ihn.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Vögeli.

III.11.c Wo ist er her?

Burger zu Graffenried.

III.11.d Wie alt?

59.zig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau, und 6 Kinder, der Älteste Sohn ist Schullehrer zu Jffwyl, Distrikt Schüpfen, der andere ist Schullehrer zu Büren zum hoof. Distrikt Büren.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Siet dem Herbst 1772.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Es ist die erste Schulstelle so er besorgt, neben seiner Landarbeit, Jst er ein Balbier.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

bey 100. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 50 Mädchen 49 Gegenwärtig.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Öffters viele, Öffters sehr wenige.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.b Wie stark ist er?

Jst keiner

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Nichts

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

kr. 150. von einer Vergabung vom Bürger Pfarrer Weiß selig welcher anno 1756. zu Graffenried gestorben, es solte aber laufen bis es 1000. lb. ware, Als dann solte der Zins davon, dem Schullehrer zu Graffenried kr. 7. Und dem Schullehrer zu Fraubrunnen kr. 5. bezahlt werden. dieser zins ist siet 5. Jahren bezogen worden.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein Viertel eines Zimmlich Alten Hauses, nur von Holz gebauet, neben der Schulstuben, ist nur ein kleines Stübli. zur bewohnung des Schullehrers, weiter ist nichts darbey. kein Keller, kein Garten, kein Fueß breit land.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Gantz allein das Dorf.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Geld in allem kr. 29. bz. 12. xr. 2.
Getreide Nichts
Holz nach nothdurfft

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Der Dorfsekelmeyster zalt aus Tellung kr. 18. dene von einer Vergabung kr. 7. wie obgemelt, dene fürs Vorsingen in der Kirchen, für das ganze Jahr kr. 1. bz. 12. xr. 2. und für die Sommer Schulle kr. 3. fürs vorsingen vom Kirchmeier, für die Sommer Schulle aus Tellung. welches alles in obigem Geld begriffen ist.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

ist vorher angeführt.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?

kr. 18. die schon oben angeführt.

IV.16.B.e Kirchengütern?

ist oben angeführt.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ohngefehr eine halbe Jaucharten, eine viertelstunde vom Schulhauß entfernt.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

keine.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Also nach bestem Wißen Ausgefertiget den 4.ten Merzen 1799
Durch Johannes Vögeli Schullehrer zu Graffenried.

Zitierempfehlung: