Latterbach (Transkription Nr. 1390)

Schulort: Latterbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 70-71v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Niedersimmental
Agentschaft 1799: Erlenbach im Simmental
Kirchgemeinde 1799: Erlenbach im Simmental
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Erlenbach im Simmental
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Latterbach (Niedere Schule, reformiert)

23.02.2013

BEANTWORTUNG Der Fragen über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts wo die Schule ist heißt Latterbach;

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

und ist ein zerstreütes Dorf;

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne sogenannte Bäüertgemeine;

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

in der Agentschaft u Kirchgemeine Erlenbach;

I.1.d In welchem Distrikt?

im Districte Niedersimmenthal;

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

des Cantons Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Häüser sind, im Umkreise, vom Schulhause, nicht weiter entfernt, als 1/4 Stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Weiter gehört nichts dazu.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Eine halbe Stunde entfernt, gegen Abend, liegt die Schule zu Erlenbach, in der Agentschaft Erlenbach; eben so weit gegen Morgen ist die Schule zu Wimmis, in der Agentschaft Wimmis; ein 1/4 Stunde weit gegen Mittag dann die Schule zu Öy, in der Agentschaft Diemtigen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird, nebst dem Religionsunterricht, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule dauert, Winterszeit, von Martini bis in die erste Woche des Aprls; Sommerszeit aber wird, jede Woche ein Tag, dieselbe nicht fleißig besucht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, die Bibel, heidelb. Cat., Hübn. biblische Historien, u die Psalmenbücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Kindern wird eigenhändig vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich von 10. bis 3. Uhr, aufs Wenigste.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden in zwey Klaßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat ein ehemaliger Herr Pfarrer, in Beyseyn etwelcher Vorgesezten geprüft, u mit Bewilligung eines ehemaligen Herrn Castlans der Gemeine zum Schullehrer verordnet.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt: Rudolf Hadorn;

III.11.c Wo ist er her?

von Latterbach. ||[Seite 2] Latterbach, der gleichen Gemeine;

III.11.d Wie alt?

alt 64. Jahr;

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

verheirathet, aber ohne Kinder;

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

42. Jahre lang Schullehrer daselbsten;

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher beschäftigte er sich mit dem Landbau;

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

so wie noch jzt, neben der Schularbeit u der Unteragentpflicht.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm Winter besuchen nicht gar unfleißig alle Knaben 24.
Töchtern 27.
[Summa] 51.
die Schule; Sommerzeit aber wie obgemeldt.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner; die Einkünfte fließen aus dem Bäüertgemeinguth; das mit dem Kirchen- u Armenguth nichts gemein hat.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Schulfond ist keiner; die Einkünfte fließen aus dem Bäüertgemeinguth; das mit dem Kirchen- u Armenguth nichts gemein hat.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhause ist in mittelmäßigem Zustand, besteht, nebst der Schulstube, aus noch einer andern Stube, einem obern Kämmerlein, Küche u Keller; die Gemeine unterhält es.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhause ist in mittelmäßigem Zustand, besteht, nebst der Schulstube, aus noch einer andern Stube, einem obern Kämmerlein, Küche u Keller; die Gemeine unterhält es.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht, an barem Geld in 11. kr. u einer halben Jucharte Erdrich; Holz zur Nothdurft.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 23.ten Hornung 1799.
Rudolf Hadorn Schullehrer.

Zitierempfehlung: