Busswil (Transkription Nr. 1383)

Schulort: Busswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 195-196v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Heimiswil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Heimiswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Busswil (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG
Der Fragen über den Zustand der Schule zu Bußwyll

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist Bußweyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Weiler.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein, er gehört zu Heimiswyll.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Heimiswyll.

I.1.d In welchem Distrikt?

Burgdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb deß Umkreises der Nächsten Viertelstund liegen 37. Häüser.
Jnnerhalb der zweiten 5. Häüser.
Jnnerhalb der driten 10. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Bußwyll, ein Weiler, ligt im Umkreis der Nächsten Viertelstunde, daher kommen 24. Kinder,
Hoferen, ein Weiler, in der gleichen Entfernung, vonda kommen 8. Kinder,
Ried ein Hoof. auch in der gleichen Entfernung, von da kommen 6. Kinder,
Jungkholz, ein Weiler, auch in der gleichen Entfernung, von da kommen 7 Kinder.
Kipf ein Weiller, ligt in dem zweyten Umkreis von da kommen 4. Kinder, die Übrigen gehören in die Dorf Schul,
Wirthen-Moos, ein Hoof, ligt im Nemlichen Umkreiß, von da komt 1. kind
Öhlbach, ein Hoof, ligt im driten Umkreis, von da kommen 9. Kinder, ||[Seite 2] Rein, ein Hoof in der gleichen Entfernung, von da kommen 5. Kinder
Gruben, Graben, Rachisperg, sint Höf, in eben der gleichen Entfernung, von da kommen keine Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Außert der Dorf-Schul zu Heimiswyl, die denen Jede drey viertel Stund entfernt ligt, ist
Rüxauw, eine Gemeind, ist entfernt drey viertel stund
Rüxspach, in der Gemeind Rüxauw, auch drey viertel Stund entfernt.
Oberburg, eine Gemeind, Haßly eine Gemeind, jede drey viertel stund entfernt. Burgdorf eine Stadt, auch drey viertel Stund entfernt,

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Außwendig lehrnen, Schreiben, Rechnen, Singen,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Wintermoneth vom ersten Montag an biß den ersten Montag nach Maria Verkündigung, aus genommen die Weinacht Wochen. Jm Sommer von ostern biß anfangs der Winter Schul alle Samstag außert drejen in den Hauptarbeiten,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Bibel, Hübners Biblische Historien, der Heidelbergische Catechismus, Psalmen, Lavaters Gebeter für Kinder.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wenn Vorschriften Schulordnungen anzeigen soll, so dienet zur antwort, daß überhaupt die Oberkeitliche so viles sich thun dem läst, befolgt wirt; sonst ist die ein- Theilungen der Stunden von dem Pfarrer vorgeschrieben Zielen aber Vorschrifften auf daß vorschreiben den Kindern so geschicht solches von dem Schulmeister Selbst.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] Vormittags von 8. bis 11. und Nachmittags von 1. bs 3. Uhr,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind solche, die Buchstabieren, Lesen, Außwendig lehrnen, Schreiben, und Rechnen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Auf Vorschlag des Pfarrers, und gutheißen der Vorgesezten ward er von dem Amtsmann bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Andreas Rutschy.

III.11.c Wo ist er her?

von Heimiswyl.

III.11.d Wie alt?

60. Jahr Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3 Söhn.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

26. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er Arbeitete auf der Küfer Profeßion.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Arbeitet auf der Profeßion.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind 64.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35. Mädchen 25.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15. Madchen 10.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Hat antheil antheil dem Schulgut zu Heimiswyl,

IV.13.b Wie stark ist er?

Samt dem Kirchen Gut 6500. lb.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von vergabungen her.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit dem Kirchen Guth.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wirt den Kindern am Examen zur Ermunterung ihres Fleißes, von 2. bis 6. Kreüzer ausgetheilt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] Mittelmäßigen Alters, aber in Schlechten zustand,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine behausung, darinnen der Schulmeister vorzüglich um einen zu bestimten{menden} zins, zu wohnen das Recht hat. und eine Schulstube, die alzeit der Schul muß gestattet werden.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Denen Particularen wo daß Schulhaus w gehört, muß all Jährlich für die Schulstuben an zins entrichtet werden 2. kr.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Particular, außert wans neü muß erbauen werden soll die Gemeind mit Holz, Fuhrungen und Arbeit Helfen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld kr. 24. ist die Ganze Besoldung.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Zins vom Schulguth so weit er sich erstrekt; daß noch ermanglende, wird durch anlagen von den Haus-Vätteren erhoben.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Aus dem Zins vom Schulguth so weit er sich erstrekt; daß noch ermanglende, wird durch anlagen von den Haus-Vätteren erhoben.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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