Mitholz (Transkription Nr. 1377)

Schulort Mitholz
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 121-122v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kandergrund
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mitholz (Niedere Schule, reformiert)

Freyheit. Gleichheit
Beantwortung, über den Zustand der Schul zu Mitholz.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mitholz.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Von sterstreuten Häusern ein dörflin.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu der Gemeind Frutigen.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Frutigen

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Oberland.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Umkreiß der nächsten viertelstund liegen 34. Häuser, der zweyten 3. Häuser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Mitholz, wo die Schule ist. Kinder 36.
b. Unter dem Bühl eine halbe stund von der Schule Kinder 1.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a Kandersteg
b Kandergrund ein Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sonderbahr nicht.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] a Buchstabieren.
b Lesen.
c der heidelbergische Catechismus, von den Psalmen biblische Historenen, wird auswendig gelehrt.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

a. Jm Winter 20. Wochen, jede Woche 5. Tag.
b. Jm Somer alle Sonntag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

a. das Namenbuch.
b. das Fragbuch oder heidelbergischer Catechismuß.
c. die Psalmen.
d. Hübners biblische Historenen.
e. das neue Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es ist ein geschrieben Namenbuch in der Schule

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Fünf Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Hausväter haben ihn dem Pfarer vorgeschlagen, welcher ihn bestatiget.

III.11.bWie heißt er?

Christen Großen.

III.11.cWo ist er her?

Von Mitholz.

III.11.dWie alt?

37. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib, und 5 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] 2. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Mitholz, pflegte seine häusliche Geschäft.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

gar nichts.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 15. Mädchen 17. doch nie auf einmal.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

¢3527¢¢ im Somer gar ungleich. ¢/3527¢¢

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.bWie stark ist er?

20 kr.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von Vergabungen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja, die Hausväter zahlen von jedem Kind 2. bz.

IV.15Schulhaus.

der Schullerer muß selbst für die Wohnung sorgen.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schullerer muß selbst für die Wohnung sorgen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. an Gelt. wird nachher bestimmt.
b Getreid und Wein nichts.
c Holz? Tragen die Kinder alle Tag ein Scheit.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?

betragt kr. 3.

IV.16.B.cStiftungen?

von 2 Kühnen Berg an Oeschenen. den Jährlichen Zins kr. 1 bz. 10.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Aus dem Kirchengut kr. 3. bz. 20.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

den jährlichen Zins von 20 kr. thut bz. 20
Summa kr. 9

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkung.
Jm 13. artikel ist zu merken, daß vor 60 Jahren die Kinder von Mitholz, nach Kandergrund in die Schule müßen, welches in harten Wintern etwas strenges ware, Auf dieses hin haben 2. Bauren der eine die 20 kr. der andere 2 Kühnen Berg zu nuzen geschenkt mit vorbehalt, wann zu Mitholz eine Schule seye: ansonsten solle es wieder in ihren Nachkommen Hande fallen

Unterschrift

Zitierempfehlung: