Kanderbrück (Transkription Nr. 1372)

Schulort Kanderbrück
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 116-117v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Frutigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kanderbrück (Niedere Schule, reformiert)

Antwort Über den Zustand der Schul in Kanderbrügg

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kanderbrügg

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein {kleines} Dörflein

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigene Gemeind

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Frutigen

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Oberland

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sind die abgelägnesten ohngefehr ein Halb Viertelstund

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Sind keine zu Melden

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Schwande 3/4 stund
Reinisch 1/4 stund
Hasli 1/4 stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Nein.
Hier wird nichts außgesezt So wie sie an Gaaben und geschicklichkeit Einander Übertraffen und in der Lehr weit Kommen sind werden sie in Jhrem Rang aufgeschreiben

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

1 die Hidelbärgischen Fragen oder Catekisemus
2 die Psalmen Davids
3 die Biblischen Historien
Obgemältes wird vonden Kindren Auswendig gelehrt
4 Jn der Bibel Läsen
5 Singen. u.
6 Schreiben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

anfangs Martini biß Ostren
Jm Sommer am zweyten Sontag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Was oben gemäld

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

diejenigen so laust und liebe zum Lehrnen Schreiben und Läßen haben wird nach Bester Moglich keit Underricht ertheilt und werden angelagentlich darzu Aufgemuntret solches zu erlehrnen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

4. 5. Biß 6. Stund wie es die Umstende Zugäben

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Erstlich durch die Hausvätter des dorfs? Mit Guth heissen des Pfarres und der Vorgesezten und Jnstimmig des Oberamt Manns

III.11.bWie heißt er?

Abraham Schneider

III.11.cWo ist er her?

Von Kanderbrügg

III.11.dWie alt?

60. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ja, 5. Knaben

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

3 Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Holand gedienet den Hausstand versehen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

den Hausstand Zu versähen Nebst der Schulle gibt ihm genug Zu schaffen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 22. Töchtren 29.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 13. Töchtren 21.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.bWie stark ist er?

kr. 393

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

von dem gemeinen Guth in Kanderbrügg vergaabet kr. 120 und von den dortigen Hausvättern zusamen gelegtes gält kr. 74 und von verscheidenen Capitallien welches ein altes herkommen und Mutmaslich vergabungen sind, Suma kr. 199

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

an dem Schull Exsamen Wird einem Jeden kind 1. Bazen Welches aus dortigem Kirchenguth herfließt

IV.15Schulhaus.

||[Seite 3] der Schulmeister gibt sein Eigen Haus und erhaltet es im Seinen Eigenen Kösten

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] der Schulmeister gibt sein Eigen Haus und erhaltet es im Seinen Eigenen Kösten

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gält ist oben gemält die Abnütz von dem Bestimten Capital betragt sich an kr. 15, Batzen 18
aus dem dortigen Kirchen Guth wird gegäben 1 kr. 15 batzen
holz wird gegäben per Jahr 2 Klaffter
Wein nichts
An Getreide nichts
Suma des Einkomens. 17. kr. 8 bz.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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