Kandersteg (Transkription Nr. 1369)

Schulort Kandersteg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 114-115v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kandersteg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kandersteg (Niedere Schule, reformiert)

Fryheit. Gleichheit.
Beantwortung. Über den Zustand der Schülle.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kandersteg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine versträüte Gemeine ein einem Thlal.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine ? Gemeinde oder Kaplany.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Frutigen gehörig.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Frutigen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Oberland.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerthalb der Ersten Viertel Stund 59.
drey Stund darvon ligen 7.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kandersteg wo die Schull ist. Kinder 56.
Gastren drey Stund von Schullort. Kinder 2.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Mitholz. ein Stunde von den hiesigen schulle übrigens ist keine bey einer Stunde, nachgälügen weylen dises Thal fast zu ringsum im in Hohgebürgen ligt.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

in Keine eigentliche klaßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren Lesen Cathechismuß Psallmen und Historien von außen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter, 20 Wochen Lang, per Wochen 5. Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbuch, heydelberger, Neü und alt Testamend, Psallmen, und Historibuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man gibt Jhnen Untericht im Buchstabieren Lesen und schreiben, und Singen und Catechisieren.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgents 9. Uhr, biß Nachmitag um 2. Uhr. Ohne unterbrechen, also 5 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Pfarrer und vorgesezte haben ihn dem Amtsman vorgeschlagen, welcher ihn bestätiget.

III.11.bWie heißt er?

Jakob Müller.

III.11.cWo ist er her?

Von Kandersteg.

III.11.dWie alt?

37. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein, eine Ledige Person.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ward ein Kandersteg, wartete sein haüslichen geschäfften ab, darnüber nichts.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Jn der Kapelle alle Sontag daß gebätt halten; {und die Kinderlehr halten.} darnäben nichts. als sein haüslichen geschäffte.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 31.
Magtlin. 27.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer ist sonst kein Schulle.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.bWie stark ist er?

wird hernach bestimt.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

auß dem Kirchengut bz. 20.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15Schulhaus.

Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an holz 3. klaffter, mus aber Selbst rüsten Sonst aber weiters Nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

auß dem ? Gemeindswald

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

kan nicht bestimt werden weillen es im fond begriffen ist.

IV.16.B.dGemeindekassen?

kr. 6. bz. 20.

IV.16.B.eKirchengütern?

bz. 20.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

120 kr. den Jährlichen Zinß kr. 6. bz. 2. xr. 2.
[Summa] kr. 13. bz. 17. xr. 2.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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