Obereichholz (Transkription Nr. 1365)

Schulort: Obereichholz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 183-185v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799: Obereichholz
Kirchgemeinde 1799: Hasle bei Burgdorf
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Hasle bei Burgdorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Obereichholz (Niedere Schule, reformiert)

09.03.1799

ANTWORT
Auf die Frag über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober-Eichholz genant, ein Weiler.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Keine eigne, gehört zu der Gemeind Hasle.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Hasle, Agentschaft allda.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Burgdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn der ersten Viertelstund sind 40. Häüser. Jn der zweyten Viertelstund sind 6. Häüser. Jn der dritten Viertelstund sind 7. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Da das Schulhaus stehet Ober Eichholz, sehr nahe dabey etwelche Haüser Rüthi genannt. Utigen eine halbe Viertelstund ein Dörflein. Rifershäüseren eine Viertelstund 2. Hööf. Schaffhausen eine Viertelstund ein Dörflein. Blaten eine Viertelstund zwey Häüser. Bigel eine Viertelstund ein Dörflein. Nieder-Gom- ||[Seite 2] Nider-Gommerkinden eine halbstund 2. Hööf. ohnweit davon zwey andere Haüser, Graben genannt. Matten eine halbstund 2. Hööf. Bigelweid dreyviertelstund ein Hoof. Ober Gommerkinden dreyviertelstund ein Dörflein. Ebenläng und Afterlehn dreyviertelstund 3. Haüser.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von obbemelten Orten, laut meines Verzeichnißes 90. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Hasle, Goldbach, Biembach.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Hasle eine Viertelstund. Goldbach eine Halbstund. Biembach eine Halbstund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Singen, und Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Hiesigen Orts, werden die Schulen von Martyni, den Winter hindurch bis Maria Verkündigung gehalten.
Jm Sommer etwan 14. Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 3] Das Fragenbuch, Psalmenbuch, und Testament. Sonderlich aber wird unter dem iezigen {Bürg} Pfarrer außen gelehrnt, der Bernerische und Heidelbergische Catechismuß, wie auch der hindere Theil im Lampen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch schreibe ihnen die Buchstaben vor, wann sie dieses ordentlich machen können, so schreibe ihnen Wörter und Zeilen vor. Nach diesem, wann sie alles ordentlich nachschreiben können, so dicktiere ihnen etwas vor, um ihnen die Fehler so viel möglich zu zeigen, und sie auf die Orthographey zu weisen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vier Stund, von 9. bis 11. von 1. bis 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Habe sie in Klaßen getheilt, nemlich, dieienigen so aus dem Namenbuch gelaßen sind.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schulmeister sind von dem Vorsteher Bürger Pfarrer des Orts, und von den ersten Vorgesezten erwählt, und von dem Amtsmann bestätiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Hans ||[Seite 4] Hans Rüfenacht.

III.11.c Wo ist er her?

Eben von hier, von Hasle.

III.11.d Wie alt?

Jm Mayen 1799. bin ich 34. jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Habe ein Weib und zwey Knaben.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Auf Martyni 1799. habe die Schul 3. jahr versehen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch bin vorher bey meinem Vater gewesen welcher im Dorf-Viertel zu Hasle Schulmeister ist. Mein Beruf ware damals Strümpf zu weben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Auf der Orgel zu spielen zum Gottes-Dienst.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt besuchen die Schule Kinder. Nemlich, es kommen auf einen Tag zusamen, sofern es gut Wetter ist.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 39. Mädchen 27.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus zusamen gelegten Geltern der Haus-Väter.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eingeführt von 1. bis 3. bz. nachdem die Kinder Fortschritte gemacht.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 5] Jst baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Eine ganze Kirchgemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 10. kr. 20. bz. Wein 2. Maaß. das nöthige Holz. Für den Wein lese ich bey der Heiligen Comunion in der Bibel.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Geld und Wein wird von den Hausvätern der Gemeind zusamen gelegt. Das Holz aber wird von der, zu der Schul gehörigen Baursame, aus ihren eignen Wäldern zugebracht.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von den Hausvätern zusamen gelegt. kr. 10. bz. 20.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ein Hoofstedtlein dreyviertel Jucharten haltend.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

BÜRGER! Jch befehle mich in Jhro Gunst, und werde mir ferners eine Pflicht und Freüde machen, Jhren Willen, so viel es in meinen Kräften ist, zu erfüllen; und alles das beyzutragen, was zur Ruhe, Glük und Wohlstand, unsers teürsten Vatterlandes dienen mag.

Unterschrift

Gruß und Hochachtung.
Hasle bey Burgdorf den 9.ten Merz 1799.
Hans Rüfenacht, Schulmeister auf dem Eichholz.

Zitierempfehlung: