Mühlethurnen (Transkription Nr. 1363)

Schulort: Mühlethurnen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 83-85v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Kirchenthurnen
Kirchgemeinde 1799: Thurnen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Mühlethurnen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mühlethurnen (Niedere Schule, reformiert)

03.03.1799

Freiheit Gleicheit
Fragen Über den Zustand der Schulen an Jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mühleturnen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine Eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde Thurnen
Agentschafft Bendicht Tschäppeler

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Thurnen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Eine Kleine viertelstunde liegen 6 Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Lonstorf gehört Darzu

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eine Kleine viertelstunde

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

16 biß 18.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a Burgistein 1 Stund
b Riggisperg 3/4 Stund
c Kirchthurnen 1/4 Stund
d Kirchdorf 1 Stund
e Gelterfingen 1 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] 1. Buchstabieren 2 Lesen in dem Neüen und Alten Testament 3 Catechisieren 4t. den Heidelbergischen Catechismum Auswendig lehrnen 5t Cappitel auß dem Neüen Testament 6 Psalmen und fest lieder 7t Historien auß der Kinderbibel Neüen und Alten Testaments 8t auch Bitten zu Gott 9t. Geschriebnes Lehren und 10t. schreiben und 11t. Auch Rechnen 12t Auch die Musik Lehren.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martiny bis Ausgends Marti, und im Sommer Alle Samstag vormittag Aufs wenigste Allemahl 2 stund Manchmahl biß 3 Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neüe und Alte Testament Heidelbergische Catechismus Psalmen und Liederbücher Kinderbiebel.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Eben mit der hand ich dieses geschriben Schreibe ich den Kindern vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Taglich 4 biß 5 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Etlichen sachen sind sie Unterscheiden in Etlichen Nicht

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Pfarer Nebst den vorgesezten Er Muste seine probe ablegen

III.11.b Wie heißt er?

Bendicht Balsiger

III.11.c Wo ist er her?

Von Mühleturnen.

III.11.d Wie alt?

An. 1739 Gebohren.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

4. 3 Söhne und 1. Töchter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit den 1t. Jenner 1768.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinem Vatter U. Mutter
Die Täglich vorfallende Land Arbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine andere als die Landarbeit

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 45 Mädchen. 42.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

soll es gleich sein.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der Gemeinds Seckelmeister hat es Unter der Hand und legt Darfür Rechnung Ab.

IV.13.b Wie stark ist er?

Bey 4 Oder Fünf 100 lb.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

so viel Man kan Nimt Mann auß dem Gemeinen gut. daß Übrige muß die Gemeind Beisteüren

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 4] Es ist wie vorher gesagt Abgesöndert.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Kinder bekommen an Dem SchulExamen einen Kleinen pfennig.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Stubenböden und der Ofen sind sehr Baufellig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

es ist im gleichen Gebäüde eine Große Lehrstube, und ein kleines, darein aber Niemand Wohnen könte.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein er Wohnt in seinem Eigenen Hause und beziechet keinen Haußzins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind Mühleturnen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

kr. 20 sonst Nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 5] Nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

keine.

IV.16.B.e Kirchengütern?

geht die Schul bei uns Nichts Ann

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

keine.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Allerley Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Beigefügt. fragt Mann nach dem Evangelio. Wenig.

Unterschrift

Mühleturnen Den 3t. Merz 1799. Schulmeister Balsiger

Zitierempfehlung: