Vorderfultigen (Transkription Nr. 1361)

Schulort: Vorderfultigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 79-80v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Rüeggisberg
Kirchgemeinde 1799: Rüeggisberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüeggisberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Vorderfultigen (Niedere Schule, reformiert)

Vorderfultigen Schuhle

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort wo die Schuhle ist Heist Vorderfultigen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist keine eigne Gemeinde, sondern gehört zur Kirchen gemein Rüegisberg und zu dasiger Agentschafft vorderfultigen

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Ligt im Distrikt Niedersefftigen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Canton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

von Der zum Schuhlbezirck gehörigen Haüsern Liegende die jnnerhalb des Umkreises Der nächsten Viertelstunde 32 Haüser; jnnerhalb Des Umkreises der zweiten 7 Haüser; und jnnerhalb Des vmkreises der dritten 4 Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schuhlbezirk gehörigen dörfer und Einzelne Höfe heisen vorderfultigen, Von da Kommen Kinder 10 Sandaker ein weiler ist Entfernt 1/4 Stund Kinder 5 Falkenaker ein Hof Entfernt 1/4 stund Kind 1 faxenried 1/4 Stund; Tanhalten 1/4 Stund; Weidmad 1/4 Stund Kinder 3; Hängelen 1/4 Stund Kind 1; grubaker Eine halbe 1/4 stund kind 1: Falbelen halbe 1/4 Stund kind 1 Egg 1/4 stund Kinder 6; Brügmat 1/4 stund; Almetly und Ament halbe 1/4 stund Kinder 2; Mühliholz 1/4 Stund Kinder 2 Zimmeraxt habe 1/4 Stund; Äby halbe 1/4 stund Roshalten halbe 1/4 Stund kinder 5; Vorderried halbe 1/4 Stund Kinder 5; Hinderried Drey 1/4 Stund Kinder 3 Riedhubel Drey 1/4 Stund; Kästlifurren halbe 1/4 Stund

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

ist in allem gleich wie in den übrigen Schuhlen Der Gemeind Rüegisberg

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Von den Hausvätern gewelt Vom Ammen und Pfarrer Examinirt und bestätigt

III.11.b Wie heißt er?

heist Christen Gaßer

III.11.c Wo ist er her?

ist ein Gemeinds Bürger von Rüegisberg und wohnt eine Halbeviertel Stund von der Schuhle

III.11.d Wie alt?

ist alt 41 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist Kinderlos

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

bedient die Schuhle 16 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war immer da Sein Eigentlicher Beruf ist Ein Schuhmacher er baut daneben Seinen Eignen Härd

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schuhle besuchen gegenwertig
25 Knaben
23 Mädchen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

besteht in 150 kr. Capital

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Desen Einkünffte fließen aus vergabungen und zinsen des Capitals

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist Alt

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

wird von den Hausvätern in baulichem Wesen Erhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] an Geld 6 kr. 13 Batzen aus dem Kirchengut und aus dem Schuhlgut bekomt er 1 kr. von Den Hausvätern Erhält er Discretion vngefehr 2 kr. und 1 Mütt gewächs

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 3] an Geld 6 kr. 13 Batzen aus dem Kirchengut und aus dem Schuhlgut bekomt er 1 kr. von Den Hausvätern Erhält er Discretion vngefehr 2 kr. und 1 Mütt gewächs

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

||[Seite 3] an Geld 6 kr. 13 Batzen aus dem Kirchengut und aus dem Schuhlgut bekomt er 1 kr. von Den Hausvätern Erhält er Discretion vngefehr 2 kr. und 1 Mütt gewächs

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Christen Gaßer Schuhlmeister

Zitierempfehlung: