Niederbütschel (Transkription Nr. 1360)

Schulort: Niederbütschel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 77-78v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Rüeggisberg
Kirchgemeinde 1799: Rüeggisberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüeggisberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederbütschel (Niedere Schule, reformiert)

BÜTSCHEL SCHUHLE

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort Der Schuhle heist Niederbütschel

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehört zur Kirchgemeind Rüeggisberg und dasige Agentschafft

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Districk Niedersefftigen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Cannton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernt sind zum Schuhlebezirk gehörige Häüser in Umkreis einer viertel stund. 15. Häüser, Und im Umkreiß von drey viertel stunden. 2. Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Niederbütschel Dorf, von da kommen: 6. Kinder Oberbütschel Dorf Entfernt eine halb stund, von da Kinder 20: Baumgarten ein weiler eine viertel stund Kinder. 3. Einzele Höffe: Liental eine viertel stunde Kinder. 3. Allmendt. 1/4 stund; Teüfmad 1/4 stunde Kinder 2; Gutried 1/4. stunde Kinder 3. Holtzweid 1. stunde Kinder 3; Kellen und Jnschlag 3/4 stunde Kinder. 6.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Benachbarten Schuhlen sind Vorderfultigen eine halbestunde Entfernt; Hinderfultigen eine stunde, Rüeggisberg eine halbe stunde Rorbach eine stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Underricht ist alles gleich wie in den übrigen {Schuhlen} Der Gemeinde Schule Rüeggisberg

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schulhl Lehrer ward von den Hauß vätteren zur wahl {vor} geschlagen Von Amman und vom Pfarrer examiniert und vom Amtsmann bestätiget

III.11.b Wie heißt er?

Er heist Christen Gilgen

III.11.c Wo ist er her?

ist ein Gemeinds Bürger Von Rüeggisberg und wohnet in der Lientalweid eine viertel stunde Von der Schuhle

III.11.d Wie alt?

Alt. 53. Jahre

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 2] hat. 2. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

bedient die Schuhle. 29. Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war immer in der Gemeind und ist ein Schuster

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

28. Knaben 20. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul gut eignes Dieses viertels ist verhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

hält an Capital 400. kr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Einkünffte fließen aus vergabung und Zinsen und Capital

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuhl gelt ist nicht gebrüchlich in der Gemeind Rüeggisberg

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schuhl Haus ist alt aber noch brauchbar wird von den Haus vättern des viertels Erhalten

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schuhl Haus ist alt aber noch brauchbar wird von den Haus vättern des viertels Erhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt. 12. kr. 7. bz. 2. k. und weiters nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

fließen aus dem Kirchen gut wozu auß dem Schuhl gut 2. kr. hinzu komen

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Die Hauß Vätter geben an der Lezten kinderlehr Eine Discretion auß eigenem Sak Der ungefehr auf. 3. kr. Komen Mag

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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