Maschwanden (Transkription Nr. 136)

Schulort: Maschwanden
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 328-329v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Maschwanden
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

13.02.1799

Fragen, an den Schullehrer, über den Zustand der Schulen. Antwort, von dem Schullehrer über vorgelegte Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

MASCHWANDEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja ein eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Metmenstetten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

dieser Schulbezirk {ist} nicht weit von einanderen entfernt in einer Gemeine.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oben angemerkte Gemeinde.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Knonau, beynahe eine Stunde.
Metmenstetten, beynahe eine Stunde.
Wolsen, eine Halbe Stunde.
Lunneren, eine Halbe Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Sillabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martinis-Tag biß Aprill, Täglich, und über den Sommer in der Wochen zwey Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnußenbuch, Testament, und das Waserische Schulbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schullehrer richtet sich nach den Fähigkeiten der Lernenden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Wenigstens 4. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examinatoren Convent in Zürich.
Durch vorgenommene Prob und Wahl.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Stäheli.

III.11.c Wo ist er her?

aus obbeschriebener Gemeine.

III.11.d Wie alt?

44. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau, und 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sint Anno 1777.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

im Dorf zugleich.
bey aufenthalt meines Vaters unter einem unbetächtlichen Güter-Gewerb.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Lehramte, nach der Sigrist- und VorsingerDienst, sonst nichts.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] Alltägliche, und Repetier-Schüler 164.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben, Alltäglicher. Schul an der Zahl 33.
Repetier Schul an der Zahl 39.
Mädchen Alltäglicher Schul an der Zahl 41.
Repetier Schul an der Zahl 51
Summa 164

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben von den jüngeren Schüllern 20.
Mädchen Dito biß 30

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Sehr baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein eigenes Schulhaus, welches der Gemeine zugehört

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeine.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Erstens, aus der Gemeindskaßen vor die Schul Bemühung. lb. 44.
2tens Aus den Kirchengütern lb. 26 [Summa] lb. 70.
3.tens Aus dem jez abgeschaften Zehenden Amthaus Cappel. 2. Mtt. Kernen.
4.tens vor die eingeführten Singschulen. 6 lb. Namlich aus der Gemeindskaßen 2 lb. und aus den Kirchengütern 4 lb.
[Summa] 6. lb.

5tens Holz aus der Gemeine.
NB. Vor den Sigristendienst. 2 Mtt. 2 Vrtl Krn. von dem Grundzins welche die Kirchen biß dato bezogen.
Weiters aus den Kirchengüteren, an Geld 8 lb. aus der Gemeindkaßen. an Geld 4 lb. Summa 12. lb.
Letzlich, vor den Vorsingerdienst, Aus den Kirchengüteren 2. Vrtl Krn: Aus der Gemeinskaßen 1 Vrtl Krn: Summa 3. Vrtl.
Suma Sumarum vor alle Bemühung des SchulSigristen, und Vorsingerdiensts An Geld 88 lb. an Krn. 5. Mtt. 1 Vrtl.
Namlich vor die Schul 70 lb. vor Singschulen 6. lb. vor das Laüten 12. lb. Summa 88 lb. an Kernen vor Schul 2. Mtt. vor das Laüten 2 Mtt 2 Vrtl vor singen 3 Vrtl
Summa Summarum 5 Mtt. 1. Vrtl

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Erstens, aus der Gemeindskaßen vor die Schul Bemühung. lb. 44.
2tens Aus den Kirchengütern lb. 26 [Summa] lb. 70.
3.tens Aus dem jez abgeschaften Zehenden Amthaus Cappel. 2. Mtt. Kernen.
4.tens vor die eingeführten Singschulen. 6 lb. Namlich aus der Gemeindskaßen 2 lb. und aus den Kirchengütern 4 lb.
[Summa] 6. lb.

5tens Holz aus der Gemeine.
NB. Vor den Sigristendienst. 2 Mtt. 2 Vrtl Krn. von dem Grundzins welche die Kirchen biß dato bezogen.
Weiters aus den Kirchengüteren, an Geld 8 lb. aus der Gemeindkaßen. an Geld 4 lb. Summa 12. lb.
Letzlich, vor den Vorsingerdienst, Aus den Kirchengüteren 2. Vrtl Krn: Aus der Gemeinskaßen 1 Vrtl Krn: Summa 3. Vrtl.
Suma Sumarum vor alle Bemühung des SchulSigristen, und Vorsingerdiensts An Geld 88 lb. an Krn. 5. Mtt. 1 Vrtl.
Namlich vor die Schul 70 lb. vor Singschulen 6. lb. vor das Laüten 12. lb. Summa 88 lb. an Kernen vor Schul 2. Mtt. vor das Laüten 2 Mtt 2 Vrtl vor singen 3 Vrtl
Summa Summarum 5 Mtt. 1. Vrtl

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 13ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: