Kandergrund (Transkription Nr. 1355)

Schulort: Kandergrund
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 106-107v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kandergrund
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kandergrund (Niedere Schule, reformiert)

Antwort über den Zustand der schuhle

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kandergrund Rytheni Rekenthal und bonderbach

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

4 fleken

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeint frutigen und agentschafft

I.1.d In welchem Distrikt?

und distrikt gricht frutigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canthone oberlandt

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Kandergrund theils 1 firtelstund Kinder 30. Haüser 50.
a. Rekenthal 1 firtel stund Kinder 20. Haüser 20.
b. Rütheni 2 firtel stund Kinder 20. Haüser 30.
c. bonderbach 2 firtel stund Kinder 25. Haüser 10.
Suma Kinder 95. Haüser 110.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a. Hafli 1. stund
b. mitholz 5 feirtel stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. buchstabeiren
b. Lesen
c. auswendig fragen Psalmen Heistoren capitel schreiben und ein wenig Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die schul weirt im Winter gehalten Vom 1.ten winter beis den 25. Merz im somer zu 14. Tags Ein undersuchung

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

schuhl bücher ist beibli, Psalmen, frag und Namen buch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

wie Lang des Tags 6 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Jst Von den Bürgern in dem schuhls bezirk und Bürger Pfahrer

III.11.b Wie heißt er?

namens Jacob Brügger

III.11.c Wo ist er her?

Von Kandergrung Vormals

III.11.d Wie alt?

alt 58. Johr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

fameilie. 1. Ehrwachsen Keinder 1. frauw alt 64

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

schuhl geholten 3. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher im Kandergrund gewesen mein Lantgut bearbeitet

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

neben dem Lehramt Keine Verrechnug weder mein Lantguth bearbeiten

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 33. mähten 38.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 20. mähten 25

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

frag über die belöhnug 10 kr.
a. aus dem Kirchen guth 6. kr. 10 bz.
b. akt. capidal 10 kr. Zins 10 bz.
e. Hat der bürger öbrist Pfarerr heirin 85 kr. vergabet deruon Zins 85 bz.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Haben die bürger in disem schuhl bezirk Ein Haus gekaufft für 129. kr.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] an Lehen Zenden und Grundzinsen nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

an schuhl geltren nichts

IV.16.B.c Stiftungen?

an steifftungen nichts

IV.16.B.d Gemeindekassen?

an gemeins Kasen nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

an zu samen gelegten geltren nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

a Leigend grinden nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

anmercung über das schuhl Haus besteht Jn Einer Källr gaden und ewas büne und stal
aber für Ein so grose anzahl der Kindren ist die stauben zu Klein und nicht versechen mit Teis Fenstren und benken

Unterschrift

Zitierempfehlung: