Stalden (Transkription Nr. 1354)
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- Stalden (Niedere Schule, reformiert)
13.03.1799
Ein Bericht.
Über den Zustand dieser Schul.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Amstalden im Biembachgraben. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist kein flecken, Willer, Hoff? — 1/4. Theil von der gemeind Haßli |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Gehört Zu der Gemeind Haßly. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört Zu der Agentschafft Haßly. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
gehort Zu dem Distrikte Burgdorff. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Gehört Zu dem kanton. Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die nechsten viertel stünden Ligen 14. Häüßer. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Der stalden, und die Stalden Schüerr, Sonnberg, und Löchli, Meynispärg, Under und oberstampfi, Under und ober graben, Äschbach, und Äschbach schüerr. und Hochen Schwand. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Die nechste Entfernung dießer Höffen, Von Schulorte ist 1/4. stund |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schulkinderen Von dahär kommen sint. 36. kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
a. Haßli 1/2. stund: ober Eichholz: 1/2. stund: Nidergoldbach: 3/4. stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wirth in der Schul gelehrt. Das Buchstabieren, Daß Läßen und daß Singen, und daß Schreiben, und daß rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen Werden im Winter gehalten Von Martini Biß auf Marya Verkündung. — und im Sommer zwüschen der Heüw Ärnd und der Korn Ärnd — 14: Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Die in den Schulen Eingeführte Bücher; Daß Nammen Buch; Daß fragen Buch; Daß Psalmmen Buch; und die Bibel, Daß Thestament; und der Hindertheil Von Lamppen; wann Es müglich werre Gantz. {und der ganting} |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schullehrer Schreibt den kinderen Eint und andere Geistliche sprüche und Versen Vorr. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schulen durren am Morgen Von. 9. Uhr Biß. 11. Uhr. und nachmittag Von. 1. Uhr Biß. 3. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die kinder sint nicht in klaßen Eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Schullehrer werden durch Ein Xammen Von Herren Pfahrer und Etwelche Von den ältisten Vorgesezten, und Von richter Bestätiget, |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er Heist Christen Walther, |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist ein Burger Von Haßly: |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist. 75. Jahr alt und. 4. monat. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er Hat. 6. kinder und alle in {der} Eehe. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist Schullehrer. 27. Jahr. in dießer Zeit ist Er. 5. jahr zu Rüders weyl Schullehrer Geweßen. und wider zurück Beruffen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist zu Vor ein Zimmermann Geweßen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Seine Verrichtungen, sint zwüschen im Sommer den Schullen Auß noth mit Sägesen und Sichlen und Wetzstein Handlen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
22. Knaben. und. 12. Mägte. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
8. Knaben. und. 5. Mägte. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
nichts. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 3] nicht. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
noch Neüw Erbauwen. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
mit zwy stuben Versechen: Ein Schulstuben und Ein Wohnstuben. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
nichts. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Kirchmeyer muß für die Schulwohnung sorgen und Erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Gelt. 9. kr. 15. bz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Der Schullehrer. Wirth Von dem Kirchmeyer Bezalt. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Bezücht der Kirchmeyer. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
nichts. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
ich Habe nicht Bey Zubringen. als ich wünschen das die Kinder. fleißiger in die Schuhlen geschickt wurden. |
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Unterschrift |
GESCHRIEBEN DEN 13TEN TAG MERZ. 1799. |