Bäriswil (Transkription Nr. 1348)

Schulort: Bäriswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 170-171v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hindelbank
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bäriswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bäriswil (Niedere Schule, reformiert)

21.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bäriswyl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein, sondern es gehört zu der Pfarrgemeinde Hindelbank

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Burgdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nur das Dorf Bäriswyl gehört zu dieser Schul.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Hindelbank 1/2 Stund. Seedorf 1/2 St. Urtenen 1/2 Stund — Jegenstorf 3/4 St — Hetiswyl 1/2 Std. Krauchthal 1 St. Bolligen 1 Std.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, außwendig schreiben, rechnen, singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini biß Ostren. Jm Sommer wöchentlich, einiche Stunden

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neüe Testament, die neüen Psalmen. Heidelberger und Berner Catechismuß Fragstükli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt selbsten vor, die geübteren, schreiben aus Bücheren ohne Vorschrifft.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens 3 Nachmittags 2 biß 3 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die, welche lesen und auswendig lernen, werden von denen, so buchstabieren, und Sillabisieren abgesöndert.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Nach Vorschrifft der Schulordnung von 1720 machte der Pfarrer nach gehaltener Prüffung den Vorschlag — der Oberamtmann (hier der Oberherr) bestätigte ihn.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Witschi

III.11.c Wo ist er her?

Burger zu Bäriswyl

III.11.d Wie alt?

gebohren im Decemb: 1763.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau — 2 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Drey Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Es ist die erste Schulstelle, so er bedient — neben seiner Landarbeit triebe er das Küeffer Handwerk.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Außert den Lehrstunden und im Sommer sezt er seinen Beruf fort

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

bey 50 Kinder offt mehrere

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 29 Mädchen 23 gegenwärtig

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben Mädchen offt ebenso viel, offt sehr wenige

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst keiner

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Der Dorf Sekelmeister zalt kr. 18. der Kirchmeyer kr. 4 in baarem Geld.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst von Riegwerk gebauet aber ziemmlich alt, doch neben der geräümigen Schulstuben, noch 2 Stuben.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Theils das Dorf — theils das Kirchengut.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] an Geld. in allem kr. 22.
Getreide Nichts Holz. Sechs Klaffter 200 Wedelen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

ist oben angezeigt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

kr. 18

IV.16.B.e Kirchengütern?

kr. 4.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

ohngefehr eine Jaucharten ausgerütetes Land, bald hier bald dort.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

keine.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. Nach Belieben können noch Anmerkungen beygefügt werden.
2. Die Beantwortung soll doppelt geschrieben werden — die erste abschrifft ist dem Agenten zu übergeben, der solche dem Unterstahthalter zustellen wird.
die 2 wird dem Distriktsinspektor übergeben.

Unterschrift

Also nach bestem Wißen ausgefertiget den 21.ten Hornung 1799 Durch Jakob Witschi Schullehrer zu Bäriswyl

Zitierempfehlung: