Zweisimmen (Transkription Nr. 1341)

Schulort: Zweisimmen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 32-33v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Obersimmental
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Zweisimmen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Zweisimmen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zweisimmen (Niedere Schule, reformiert)

Theils weiße Antwort für mich JAKOB STOKER über die Mir über den zustand der Schul Zweysimen abgeforderten Artikel

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

zu Zweysimen am Tüll

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Tüll ist ein fläken

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zu oder in die Gemeind Zweysimen zu oder in die Gemeind Zweysimen

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zweysimen

I.1.d In welchem Distrikt?

obersimenthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

das Tüll das dorf Zweysimen scheidet die simmen vom Tüll

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Tüll-Zweysimen
Obegg 10 minuten vom Tüll nidergang
Mosenries 10 minuten Mitags
Heimers berg 40 minuten nidergangs
Weyermatten 20 Minuten Mitags

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Tüll
3 Schulen

I.4.a Ihre Namen.

Manried
Betelried
Reichenstein

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Manried 3/4. stund
Betelried 5/8. stund
Reichenstein 1 stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

der heidelbergische Catichißmo ein kleines anfänger büchli die Psalmen Heübners Historien schreiben lasen singen Rächnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] im anfang des wintermonats biß Ostern
im früling am Samstag in Spatiahr am Samstag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bibel und wie art: 5 Zustehen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

pr. wochen 2 Mahl pr tag 1 stund wirt den kindern gemeiniglich schriften vorgelegt zum schreiben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

4 stund von 10: ur biß 2 ur

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja: in Etwas

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Land vogt mit zuziehung des Pfahrers und auf sein Exammen und bericht hin

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Stoker

III.11.c Wo ist er her?

vom Tüll

III.11.d Wie alt?

60. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja 4 kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit Christmonat 1798

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am Tüll ein seiler

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Achzig
knaben 37. Madchen 43

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schul gut

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Nein aparto

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Man gibt einem kind. 1 biß 3 bazen am Exammen

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Neu

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

eine Schul Stube 1 kleines stübli

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

erhält keine wohnung und kein haus zins

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Peürt samme zum schul bezirk gehörig

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

ist nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

ist. 12. kr. 15. bz.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

für Früling und Herbst 5 kr.
weiters nichts

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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