Saanen (Transkription Nr. 1338)
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- Saanen, Oberdorf (Niedere Schule, reformiert)
Kurze Beantwortung über Den Zustand der obern Dorf Schule, im Dorf Sanen Kanton OBERLAND.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Sanen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Dorf, nebst zugehörigen Bezirken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Jn der Gemeinde Sanen. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Kirchgemeinde (Agentschaft) allda, |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Distrikt, desgleichen, im |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Kanton Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Die Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häüser, verhält sich allso: |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Neben dem Dorf selbsten, gehören folgende kleine Bezirke, oder Ortschaften zu bemelter Schule: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Benachbarte Schulen: |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Anmerk: Alles auf gleiche Art, wie in des unterzeichneten Eingabe über seine Schule zu sehen ist. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Bestellung des Schullehrer in der ganzen Gemeinde, wie gleichfalls in gedachter Eingabe zu sehen. |
III.11.b | Wie heißt er? | Der gegenwärtige ist, Jsaac Haldi. |
III.11.c | Wo ist er her? | Von allda. |
III.11.d | Wie alt? | Alt 28. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Jst noch ledig. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Den Schuldienst 9. Jahre bedient, folglich ehedeßen auch keinen andern Beruf gehabt. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Jst von Jugend an hier gewesen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Neben dem Schuldienst hat er keinen Beruf, als nach Landes Sitten, im Hirtenleben sein Brodt zu verdienen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | ||[Seite 3] Anzahl der täglichen Schulkindern 38 Knaben 19. Magdchen 19. Jst. 38 |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Schulfond, Stiftungen, ist Gleich wie in den mehresten Schulen dieser Gemeinde, von verschiedenen kleinen Vergabungen verhanden, als |
IV.13.b | Wie stark ist er? | an Gült Capitalien kr. 400 |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Die Einkünfte fließen — {theils} aus gleicher {theils aus ähnlichen} Quellen, wo des unterzeichneten, folgbar auch in gleichem Verhältniß. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Darneben kein Schulgeld. |
IV.15 | Schulhaus. | Jn der ganzen Gemeinde die nehmliche Bewantniß mit den Schulhäüsern. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | Bestimmung des jährlichen Einkommens: kr. 32. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Jn barem Geld. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Aus gedachten Quellen, als |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Allso auf Begehren, vorgemeltem Schulmeister Haldi gefertigt, und an seine Behörde übersendet. durch. | |
Unterschrift | Joh: Raaflaub Notar |