Arni (Transkription Nr. 1335)
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- Arni (Niedere Schule, reformiert)
ANTWORT.
Über den Zustand der Schul.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Namen des Orts ist Arni. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein kleines dorf, nebst vielen Zerstreuten Häusern |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine 3. Gemeine der gantzen Kirchgemein |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
und Agentschafft Biglen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Höchstetten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
* a. Arni Saagen, ist mitten in der Gemein wo das Schulhaus stecht, ist ein Zerstreuter Bezirk, samt einer Saage, da sind, 14. Häuser 20. Schulkinder |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
||[Seite 2] Die entfernung der benachbarten Sind diese. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
1. Das Berner Namenbuch, 2. der Heidelberger Buchstabieren und Läsen, 3. der Heidelberger auswendig Lehrnen. 4. Psalm, und festgesänge, und die biblischen Historyen, 5. schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird von Martini. bis zu Maria verkündigung gehalten, und im Sommer, 2. wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher, Sind, 1. das Namenbuch, 2. der Heidelberger 3 Psalmbuch, 4. die biblischen Historyen, 5. die Heiligeschrifft. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifft, es wird ihnen erstlich das abc. vorgeschrieben, darnach spruch und etwas aus Schrifften, u. s. w. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul, duret des vormitags, 2., Stund u. Nachmitags, 2. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die kinder sind in 4. klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ist unter der alten Regierung, Von der Gemein, dem Pfarrer, und von dem Richter bestelt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er Heist Hanß Bentz. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Jst aus der gleichen Gemein, des Arni 3.tels. onweit dem Schulhaus hat er ein Heimath. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist, 45. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat eine familen, von 8. Persohnen darunder 6. kinder der älteste Sohn davon ist, 23. Jahr alt den er zur Schul gebraucht. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist 4. Jahr Schulmeister. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
||[Seite 3] Vorher ist er auf seinem Heimat gewesen, sein Beruff war die Feldarbeit, und seine Hausgeschäffte, und in Abwesenheit der alten Schulmeister, ihr Stellvertretter. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben seinem Lehramt, war sein beruff seine Haushaltung zu besorgen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Kinder besuchen die Schule überhaupt, 50.-60. bis 100. und noch mehr Täglich. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond, oder Schulstifftunngen, sind keine vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelt, ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus ist vor, 18. Jahren Neügebauet worden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
die Untern Stuben werden zur Schul gebraucht, weil, der Schulmeister selber eine wohnung hat so kan er aus den obern Stuben etwas Hauszins beziehen. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das einkommen, des Schulmeisters, ist, kr. 32. u. 2 klaffter Holtz, welches von der Gemein Zusammen getället wird. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Das einkommen, des Schulmeisters, ist, kr. 32. u. 2 klaffter Holtz, welches von der Gemein Zusammen getället wird. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
ANMERKUNG, die Schul wird von vielen unfleisig besucht, wann sie alle fleisig wären es were unmöglich einer solchen menge vorzustehen. |
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Unterschrift |