Oberrüti (Transkription Nr. 1331)
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- Oberrüti (Niedere Schule, reformiert)
- Oberrüti (Niedere Schule, Sonntagsschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
23.02.1799
Antworten über den Zustand der Schule Zu Rüthi
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
ober Rüthi |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ist eine Kleine dorfschaft |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
gehört darzu unter Rüthi. u. Bülhoff |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
sie gehört zur Kirch gemeind Bülach. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum distrikte Bülach |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Sie sind nicht weiter von der Schule entfehrnt als ungefahr 8. 10. Biß 12. minuten. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Es gehören Keine dörfer oder Höfe darzu. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
die Benachbarten Schulen sind volgende auf 1. Stunde |
I.4.a | Ihre Namen. |
Bülach Embrach Lufingen Kloten Rümlang und ober glat. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Bülach 1. Stund Embrach 3/4. Lufingen 1/2. Kloten 1/2. Rümlang 3/4: ober glat 1/2 Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Es wird in der Schul gelehrt: Buchstabieren Leßen Schreiben Singen der Kleine u. große Lehr meister auß wendig Psalmen: sprüche auß der heiligen Schrifft: u. geistreichen Lieder. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schule wird im winter gewöhnlich 18. wochen gehalten. u. im Sommer auch etwaß Zeit. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schul Bücher sind eingeführt: und schon ville Jahr üeblich: daß so genante Nammenbüchli Lehr meister Zeügnuß u das Neüe Testament unsers Herren Jesu Christi. und das Bischofzeller Büchli: |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften werden für die größeren meistes auß dem Neüen Testament: auch von Schönen geistreichen Liederen auch sonst von Schönen Sitten Lehren vorgeschriben: |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schul dauret: 2. 2 1/2 und offt auch 3 Stund Vor mittag. u so auch Nach mittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in folgenden Claßen getheilt: Erstlich. die aller Jüngsten. im Nammen Büchli: |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] der Schulmeister ist auf Empfehlung des Pfarres von den verordneten Examen Natoren Beiden Ständen Geistlichen: u. weltlichen in Zürich verordnet u. Bestätiget worden. nach dem er von. B. Antistes Examenniert worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Felix altorffer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Ein gebohrner Bürger zu ober Rüthi. |
III.11.d | Wie alt? |
55. Jahr 4 monnat. u. ungrade Tag. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
3. Söhne — u. 3 Töchteren. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
34 Jahr. u. 10. monat |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Alzeit Bey vatter u. muter. u. Hatte Land Güterwerck Beruf Acker u. Räb Bau werck: |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
er Hat nebend dem Lehramt nach die gleichen verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Es sind Kinder so die Schul Besuchen überhaubt 44: |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 20. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Somer auch so vill |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 4] Nein. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Nichts. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst eins Eingeführt: Es wird in volgendem gezeiget |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schul Hauß ist kein Besonders |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist ein Schul stuben nebend der wohn stuben in des Schulmeisters wohnung. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
er erhält kein Hauß Zinß. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
muß sie selbst in seinen Eignen Cösten in Baulichen Stande erhalten als sein Eigenthum. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
wird volgends gezeiget |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Ein 1/2 Bazen wochentlich von 1. Kind |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
||[Seite 5] von jedem Bürger 1. jmmi frucht Hat er Kinder in die Schul zu schicken oder nicht. und dan von jedem Schul Kind auch ein jmmi. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
2 fl. Järcklich |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchen gut Bülach 5 1/2 fl. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
An Holz Etwaß. da solte ich wahl jeden morgen ein Scheit von jedem kind Bekommen — und Bekomen es von Einichen Richtig — aber von anderen sehr schlecht da ich aber schon darbey erfahren Habe — daß Bürger geweßen — die nach wahl u. gut mit Holz in vermögen sind — daß sie die Kinder mit gar Kleinen schlecht Scheitern in die Schul geschickt Haben. |
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Unterschrift |
Rüthi den 23ten Hornung. 1799: Felix Altorffer Schulmeister daselbst: |