Oberrüti (Transkription Nr. 1331)

Schulort: Oberrüti
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 96-99v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799: Rüti, Winkel
Kirchgemeinde 1799: Bülach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winkel
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

23.02.1799

Antworten über den Zustand der Schule Zu Rüthi

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ober Rüthi

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist eine Kleine dorfschaft

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehört darzu unter Rüthi. u. Bülhoff
so alle eine Gemeine auß machen

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

sie gehört zur Kirch gemeind Bülach.
und Agentschaft Rüthi u. winckel.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum distrikte Bülach

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sie sind nicht weiter von der Schule entfehrnt als ungefahr 8. 10. Biß 12. minuten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es gehören Keine dörfer oder Höfe darzu.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die Benachbarten Schulen sind volgende auf 1. Stunde

I.4.a Ihre Namen.

Bülach Embrach Lufingen Kloten Rümlang und ober glat.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Bülach 1. Stund Embrach 3/4. Lufingen 1/2. Kloten 1/2. Rümlang 3/4: ober glat 1/2 Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Es wird in der Schul gelehrt: Buchstabieren Leßen Schreiben Singen der Kleine u. große Lehr meister auß wendig Psalmen: sprüche auß der heiligen Schrifft: u. geistreichen Lieder.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird im winter gewöhnlich 18. wochen gehalten. u. im Sommer auch etwaß Zeit.
All Sontag aber durchs ganze Jahr ohn fehl bar 2. Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher sind eingeführt: und schon ville Jahr üeblich: daß so genante Nammenbüchli Lehr meister Zeügnuß u das Neüe Testament unsers Herren Jesu Christi. und das Bischofzeller Büchli:

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften werden für die größeren meistes auß dem Neüen Testament: auch von Schönen geistreichen Liederen auch sonst von Schönen Sitten Lehren vorgeschriben:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul dauret: 2. 2 1/2 und offt auch 3 Stund Vor mittag. u so auch Nach mittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in folgenden Claßen getheilt: Erstlich. die aller Jüngsten. im Nammen Büchli:
2tes die im Lehr meister Lehrnen
3.tens die in der Zeügnuß
4tens die im Testament Lernen:

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] der Schulmeister ist auf Empfehlung des Pfarres von den verordneten Examen Natoren Beiden Ständen Geistlichen: u. weltlichen in Zürich verordnet u. Bestätiget worden. nach dem er von. B. Antistes Examenniert worden.

III.11.b Wie heißt er?

Felix altorffer.

III.11.c Wo ist er her?

Ein gebohrner Bürger zu ober Rüthi.

III.11.d Wie alt?

55. Jahr 4 monnat. u. ungrade Tag.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3. Söhne — u. 3 Töchteren.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

34 Jahr. u. 10. monat

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Alzeit Bey vatter u. muter. u. Hatte Land Güterwerck Beruf Acker u. Räb Bau werck:

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

er Hat nebend dem Lehramt nach die gleichen verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es sind Kinder so die Schul Besuchen überhaubt 44:

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 20.
Mädchen. 24:

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer auch so vill

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 4] Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Nichts.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eins Eingeführt: Es wird in volgendem gezeiget

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schul Hauß ist kein Besonders

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist ein Schul stuben nebend der wohn stuben in des Schulmeisters wohnung.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

er erhält kein Hauß Zinß.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

muß sie selbst in seinen Eignen Cösten in Baulichen Stande erhalten als sein Eigenthum.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

wird volgends gezeiget

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Ein 1/2 Bazen wochentlich von 1. Kind

IV.16.B.c Stiftungen?

||[Seite 5] von jedem Bürger 1. jmmi frucht Hat er Kinder in die Schul zu schicken oder nicht. und dan von jedem Schul Kind auch ein jmmi.
und auß dem Frießischen fond in Zürich zu 4. oder offt 5 Jahren. 5. fl.
u. auß einem fond 4 fl. all marthini auch von Zürich

IV.16.B.d Gemeindekassen?

2 fl. Järcklich

IV.16.B.e Kirchengütern?

Kirchen gut Bülach 5 1/2 fl.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

An Holz Etwaß. da solte ich wahl jeden morgen ein Scheit von jedem kind Bekommen — und Bekomen es von Einichen Richtig — aber von anderen sehr schlecht da ich aber schon darbey erfahren Habe — daß Bürger geweßen — die nach wahl u. gut mit Holz in vermögen sind — daß sie die Kinder mit gar Kleinen schlecht Scheitern in die Schul geschickt Haben.
von denen — die fast kein oder wenig Eigen Holz haben wurde ich es weniger achten — Sagte ich waß des wegen — so erweckte ich unwilllen — aber Bey gänzlichem Schweigen: erhält man nicht waß sich gebührt u. Billich ist.
Bey ||[Seite 6] Bey dem anlaß muß ich auch melden: Es ist in der Letst verfertigten. Lehr. u. Schul ordnung. under Ehmaliger Regierung im 78. Ein artickel: nemlich der 8te. wen diser sage ich. nicht solte in zu kunft: wider aufs neüe solte vest gesezt werden. so were es meinem Erachten. u. erfahrung. so ich in meiner Zeit im Schulweßen Beobachtet Habe Höchst schädlich den die Kinder werden von den meisten Elteren gar nach läßig in die Schul geschickt — es ist ihnen ohne disen artickel gar ein wil kürliche sache. wen diser artickel nicht wider aufs neü vest gesezt wurde. so wurde manches kind. wo es nötig Hete den ganzen winter. in die Schule geschickt zu werden nur etwann. wen es wahl gehet. nur 3 oder 4 wochen dar Ein geschickt dan halten die Elteren darfür es sey gut gemacht. wo es nur nicht halb gemacht ist. auch den jez verfloßnen winter muß ich melden daß mir Einiche kinder sind nachläßig u. saum selig in die Schul geschickt worden.
2.tes. Muß ich auch melden das einiche Bürger: denen vor Bemelten in der Besoldung des diensts. denen jmmi frucht so vor ungefahr meinem erachten nach. vor 75 oder 80 Jahr sind gestift worden: sich desen sehr Beschweren. und mir selbege mit unwillen geben: sonder heitlich die so keine kinder haben in die Schul zu schicken.
es ||[Seite 7] Es sind 2 Bürger die mir es willens sind gänzlich nicht zu geben: und Einiche andere Lauren heimlich dar auf. daß es denen 2 Bürger möchte gelingen. daß sie ganz abgtahan werden möchten: ich Besorge, ich müße ein wege gehen wo ich nicht gern wil. müße also Bey der ober keit Hülfe suchen für daßelbe. und ist mir ser Mißbeliebig.
den wen man der Besoldung halben des mühsamen diensts es Beobachtet. so wird man finden. daß nichts unver dienets darbey ist.
Jch habe also daß Gänzliche zu trauen zu der durch Gottes Leitende vorsehung neü ver ordnete ober keit. es werde nichts von der besoldung des diensts abgethan werden. ohne daß nicht wider wurde ein anderer ersaz stadt deßelben errichtet.

Unterschrift

Rüthi den 23ten Hornung. 1799: Felix Altorffer Schulmeister daselbst:

Zitierempfehlung: