Aeugst am Albis (Transkription Nr. 1316)

Schulort: Aeugst am Albis
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 306-307
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Aeugst
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Aeugst am Albis
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Antworten der Fragen, die Schul auf Aügst betreffend.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Aügst, im Pfarrhaus.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst ein eigne Gemeine, worzu wengi noch gehört.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der mit Aügsterthal.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu Metmenstetten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Von der Schul auf Aügst ist ein Viertelstund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Aügst, Hauptort hat 20. Haüser, u. 4. Haüser die Wengi.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

alle 4 sind gleich weit eine viertel Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Anzahl der SchulKdr, die daher kommen? h.t. 11.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

weitere Entfernung hat die Aügster-Schul keine.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird lesen u. schreiben gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter von Martini an, bis Ende Martii seg: anni gehalten, alle Tag 4. Stund, 2. Vor- u. 2. Nach Mttg. und im Vor- u. Nach Sommer, (Heüet, Ernd u. Emdet ausgenohmen) an Mittw. u. Samstagen Vor- u. Nachmittag, jedes Mahl 2. Stunde.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügnuß, Psalter, Testament, Psalmenbücher, Wasers Schulbüchli, Hubners Historien.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

werden vorgelegt, und wird vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

4. St. 2. Vor- u. 2. NchM.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Pfarrer, hatte aber einen erlaubten Schulhalter, Auf Aügst war sint der Stiftung der Pfarr Anno 1669. Pfarr- und Schuldienst beysammen, und nach nicht separiert, danahen auch die Schulstuben im Pfarrhaus ist — Gab Anfangs 16-20. Kinder im Winter, dermahlen sind 57. alltag und 30. Repetier-Schuler. Summa 87. Hochnothwendig wäre ein Schulhaus, da der Anschein, daß in wenig Jahren die ||[Seite 2] die Anzahl der Kindern sehr anwachsen könnte.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Weiß.

III.11.c Wo ist er her?

von Aügst.

III.11.d Wie alt?

37. J. 17. w. ist b. d. 28. Octobr. 1761.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 2. Kdr. 1. Kn. u. 1. Mädchen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Für Pfr. von 1785. Septbr. mit Erlaubniss der B. Schul-Verordeten vom Pfr. bestellt, bis den 12. Novbri 1798. da er schriftlich aufgab. etc.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nienen, half die habenden Güter bearbeiten

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat noch die vorigen Verrichtungen, Hilfft im GüterGewerb vor- u. nach dem Schulhalten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Diesen Winter 57. alltag-Schul-Kdr. Knaben 31.
Mädchen 26.
S. 57.
RepetSch. K. 14
T. 16.
S. 30.

Summarum 87.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ohngefehr 20-30.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner. (Schulstifftung) ist mit Anfang der Pfarr.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

die Einkönfte {von} der Schul sind mir Anno 1773. Von promoto #Antecessore## bey Antritt meines Pfarrdiensts schriftlich also übergeben worden fl. 9: 24. ß. aus dem Kirchengut. fl. 4: 32. ß. aus dem Aügster-Gmeind-Gut. Jtem von jedem Kind 1. Schait Holz täglich, etc. etc. Und nach Vollendung der Winter-Schul 5. ß. von jedem Kind. etc.
Die Sag gehet, daß 1. Mütt Kernen im Urbar zu Cappel der Schul auf Aügst zugeschieben stehe, auf Aügst finde ich nichts. (Kann in vorigen Zeiten gewesen, aber abgeänderet worden seyn) einmahl mit ist nichts bewusst. etc.
Hingegen aber wie beyligende Copie zeiget, was für eine Beschafffenheit es habe mit einem Mütt Kernen für Sonntag Schul halten, der d. Pfr. geh als Schulmr. gehört hat. etc. An die Vor-und Nach Sommer Schul zahlt die Gmeind auf Aügst fl. 2: 20 ß. Die Kinder in der Wengi u nach Belieben, u: dann ein Zuschuß vom Säckli-Gütli gibt überall 4-5. fl.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wi obgedacht 5 ß. am End der Schul.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Zustand der Schulstuben ist wie des Pfarrhauses, so seit 1668. also nicht neü, ist murb u: baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Sonst haben die Aügster keine Schul stuben.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die Schul mit Heitzen und butzen muß Pfr. besorgen lassen Das ||[Seite 3] Das Bauwesen hat das Amt Cappel besorget, nachdem aber viel verderbt worden, müsste das Kirchengut zahlen, da es aber auch zu Knonau abgekennt worden, zahlt dermahl die Ausbesserung das Steüergütli der — Aügster und wenger.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen des Schullehrers, hab ich allein an Gelt gehabt, und beloffe sich in allem mit der Sommer-Schul über 30. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Nach Resignation des B. Schulhalters den 12. 9br. 1798. hielte vom 12. 9br. bis den 1. Decbr. Pfr. selbst alle Tag, Nch Mttgs 3. Std, mit immer 52 bis 54. Kinderen die alltag, u. mit 30. Kinderen die Repetier-Schul: etc. etc.
Den 2. Decbr. 1798. erwehlten die Aügster u. Wenger einhellig zum provisorischen Schullehrer, B. Jacob Weiss, der den 12. 9brs resignirt hat, und liessen dem Pfr. sagen, er solle die Schul abtretten, nicht mehr in die Schul gehen, (u: wann er gehe) dem provisorischen Schullehrer nichts mehr einreden. etc. Diss hab dem B. Schul-Jnspector angezeiget, der mir gerathen, und seinem Rath will ich folgen und gedultig auswarten.

Unterschrift

Zitierempfehlung: