Unterlunnern (Transkription Nr. 1310)

Schulort: Unterlunnern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 294-295
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Ottenbach
Kirchgemeinde 1799: Ottenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Obfelden
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUHLEN AN JEDENN ORT.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Unter Lunernn.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Für sich bis dahin eine civil gemeind Gehört Aber zur Kirchen gemeind Otenbach

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Otenbach Agent Bürger Hegetschweiler. Jn Oten bach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Metmensteten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerthalb des Umkreißes von einigen Tusend Schriten Ligen alle zum Schuhul bezirk gehörigen Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Unter Luneren zunächst an der Schuhl hat 18. Haüßer Ober Luneren hat. 16. Haüßer das ist auf eine halbe Virtel stund vom Schuhl haus entfernt

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Ober Luneren. 25
Von Unter Luneren. 24

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Nächste Schuhl wolsen in Kirgang gehörend ist eine Viertelstund die Schuhl in Otenbach zum Kirchgang gehörend ist eine Halbstund die Schuhl in Maschwanden ist eine Halbstund entfernt

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiert, Lesen Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis Abrell Taglich von Morgen 8. bis 11. Uhr Nachmittag von 1. bis 4. Uhr im Sommer am Dienstag und Samstag wie oben.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchli Lehrmeister Zeügunßen Psalm. buch Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Einge wenige Kinder schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Oben Unter Numero b gemelt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die erste a.b.c. die zweyte zum in und außwendig Buchstabieren die drite zum Lesen die virte zum Schreiben und geschribens Lesen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Das Examinator Colegium in Zürich die Vacanz der Schuhl wurde Offetlich von der Canzel angezeigt die Preetpendenten meldeten sich vor Pfarerent und stilstand diese schlugen sie dem Examinator Colegium Mit Zeügnus vor und solches wehlte den taüglichsten

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Gut.

III.11.c Wo ist er her?

Von Unter Lunren.

III.11.d Wie alt?

31. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ein Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ein schuschster an gleichem Ort.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Baut einege Güter.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25.
Mädchen 24.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

die jeänigen die den Elteren bey Haus oder auf den Gütheren nichts Helfen Können.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts zu Anttworten.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jeder Täglicher Schühler ß: 20.
jeder Repidier Schühler ß: 4.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein Schuhlhauß sonder der Schuhl Halter Halt ein eigne Gemithete stuben: schuhl Heitz sie auf eigne Kosten woran ihm niemands nichts bezalt

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An gelt wie oben gemeldt, von jedem: an getreid 3. Mt. Kernen die Helfte von der Kirchen. an gehörigem Ort und die Helfte aus dem Amt Kapel Holtz, ein Klafter, von der gemeind Unter und Ober Lunren Fonds zugewüßen jahren, um. ß: 5 aus dem Friesischen Legat in Zürich

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Nach ist eine Reppiter Schuhl ein geführt dise wird dienstag Nachmitags, gehalten solche müßen die Knaben und Töchteren besuchen die der Täglich Schuhl, entlaßen und noch nicht zum H. abendtmahl admidiert sind Hier wird mit gesang und gebät angefangen, das was in der Täglichen Schuhl an Psalmen Gebäteren Lieder aus-erläsen Bibelspruchen u.so.w. Auswendig gelehrt worden, Rebitiert, die des Kündige Schuhl müßen ihre Schriften vorlegen solche werden vom Burger Pfahrer der bey nahe Regular gegenwärtig ist rebidiert und dieße arbeit von ihm ein biblischer und Caticisischer Unterricht Beygefügt: Dermahlen besteht ? diese Schuhl aus. 16. Knaben u. 33. Töchtern.

Unterschrift

Zitierempfehlung: