Unterlunnern (Transkription Nr. 1310)
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- Unterlunnern (Niedere Schule, reformiert)
- Unterlunnern (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUHLEN AN JEDENN ORT.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Unter Lunernn. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Für sich bis dahin eine civil gemeind Gehört Aber zur Kirchen gemeind Otenbach |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Otenbach Agent Bürger Hegetschweiler. Jn Oten bach. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Metmensteten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnerthalb des Umkreißes von einigen Tusend Schriten Ligen alle zum Schuhul bezirk gehörigen Haüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Unter Luneren zunächst an der Schuhl hat 18. Haüßer Ober Luneren hat. 16. Haüßer das ist auf eine halbe Virtel stund vom Schuhl haus entfernt |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Von Ober Luneren. 25 |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
die Nächste Schuhl wolsen in Kirgang gehörend ist eine Viertelstund die Schuhl in Otenbach zum Kirchgang gehörend ist eine Halbstund die Schuhl in Maschwanden ist eine Halbstund entfernt |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabiert, Lesen Schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter von Martini bis Abrell Taglich von Morgen 8. bis 11. Uhr Nachmittag von 1. bis 4. Uhr im Sommer am Dienstag und Samstag wie oben. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namenbüchli Lehrmeister Zeügunßen Psalm. buch Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Einge wenige Kinder schreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Oben Unter Numero b gemelt. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die erste a.b.c. die zweyte zum in und außwendig Buchstabieren die drite zum Lesen die virte zum Schreiben und geschribens Lesen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Das Examinator Colegium in Zürich die Vacanz der Schuhl wurde Offetlich von der Canzel angezeigt die Preetpendenten meldeten sich vor Pfarerent und stilstand diese schlugen sie dem Examinator Colegium Mit Zeügnus vor und solches wehlte den taüglichsten |
III.11.b | Wie heißt er? |
Heinrich Gut. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Unter Lunren. |
III.11.d | Wie alt? |
31. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
3. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Ein Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ein schuschster an gleichem Ort. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Baut einege Güter. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 25. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
die jeänigen die den Elteren bey Haus oder auf den Gütheren nichts Helfen Können. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nichts zu Anttworten. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jeder Täglicher Schühler ß: 20. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Kein Schuhlhauß sonder der Schuhl Halter Halt ein eigne Gemithete stuben: schuhl Heitz sie auf eigne Kosten woran ihm niemands nichts bezalt |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An gelt wie oben gemeldt, von jedem: an getreid 3. Mt. Kernen die Helfte von der Kirchen. an gehörigem Ort und die Helfte aus dem Amt Kapel Holtz, ein Klafter, von der gemeind Unter und Ober Lunren Fonds zugewüßen jahren, um. ß: 5 aus dem Friesischen Legat in Zürich |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung |
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Unterschrift |