Wettswil am Albis (Transkription Nr. 1308)

Schulort: Wettswil am Albis
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 290-291v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Stallikon
Kirchgemeinde 1799: Stallikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wettswil am Albis
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

19.02.1799

BEANTWORTUNG, ÜBER DEN Zustand der der Schule Wetschweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wetschweil

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein eigen Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemeinde, u. Agentschafft. Stalliken

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum, Distrikt Metmensteten

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehört zum Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es gehören zu disem Schulbezirck. 32. Haüser, welche im Umfang etwann eine hlb, Viertl. Stund. ausmachen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu disem Schul-bezirk, gehören keine Nebenthöff

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Benachbarte Schulen sind, eine Stunde im Umkreis Stallikon Bonsteten Birmenstorf u. Esch

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schul gelehrt Gedruktes, u. Geschribenes Lesen. u. Schreiben. u. Singen u. auch etwas Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird über den Winter. Von Martini Tag für Tag, bis zum April gehalten Jm Sommer in einer Woche 2. Tag:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind. Namenbüchl. Lehrmstr, Zeügnus. Psalmen und Testamt Bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden jedem Kind, das Schreiben Lernnen wil, alle 24 — Kleine Buchstaben für gelegt, Hernach wenn es darinn geübt ist, auch die Größeren Buchstaben fürgelegt Um mit der Zeit, mit der Ortho-Graphie u. Setzung einer Schrift etwas bekant zu werden Sie werden auch angeführt, aus eigenem Denken zu schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret im Winter, Vor Mitag 2. Stund. 2/4. Nach M. 2. St 2/4.
Jm Sommer Vor Mit. 2. Stund. Nach M. 2. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kindr. Nammlich die Größeren in der Altag Schul sind in Klasen — eingetheilt.
Jm obigen 5t. Artikel. hat nach sollen beygefügt werden daß die Kindr, den Catechismus. Lieder. Psalmen, Gebätte, u. Sprüche H. Schrift aus wendig Lernnen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Schulmeister. v. Wetschweil, ist bestelt worden, von den H. E. H. Examinatoren in — Zürich

III.11.b Wie heißt er?

Er Heisst Rudolf Baur:

III.11.c Wo ist er her?

Woher, von Wetschweil

III.11.d Wie alt?

Wie alt 54. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Familie. 3. Kinder,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer. Sint 1779. 19. Jahr. und 5. Monat.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

allezeit bey Haus, u so weit keinen Beruf. als etwas auf den Güteren zu arbeiten

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt keine Verrichtungen als wie oben benant wurden

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder Altag
Knaben 26
Mädchen 19
Sum 45
Repetier, oder Mehr Jährege
Knaben 10
Töchteren 19
Sum. 29

Suma. sumarum 74

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

von den obigen altag Schüller gehen in die Sommer Schul etwann 15 Knaben
u. 15 Töchteren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Deßen zustand Neü ist Anno 1783 neü erbauen. Samt ? einer Uhr u. Glöglein

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

E, E Gemeind, Sorget, und unterhaltets im Baulichen Stand Schulmstr wohnet nicht darinn

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

|[Seite 3] Daß Einkommen Jst sint villen Jahren — v. der Gemeind also bestimt Für die Woche über den Winter, von der Repetier, u. Altag Schul zu geben 1. fl. u 10 ß. Sage 1. Gulden und 10. schilling.
Welches also mus eingezogen werden Die Nebenstehenden 45 — Kinder Zahlt jedes der Wochen einen Schilling. die übrigen 5 ß. werden von der Gemeind bezahlt,
Macht also in 19 Wochen 23. fl 30. ß.
Kirchen Guth, zalt an dise Summ — auch 2. fl. 20. ß.
Von der Sommer Schul Zalt die Gemeind
Für Repetier {Schul} u. alt Kleinere Kindr. 7 fl. 20. ß.
Summ 31. fl. u. 10 ß.
Es bringt für den Tag 8. ß.
Für gsang Schul jeder woche 2. ß.
Für daß Vorsingen zu Stalliken werden auch noch aus dem Kirchen Guth bezalt 2. fl. 20. ß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

|[Seite 3] Daß Einkommen Jst sint villen Jahren — v. der Gemeind also bestimt Für die Woche über den Winter, von der Repetier, u. Altag Schul zu geben 1. fl. u 10 ß. Sage 1. Gulden und 10. schilling.
Welches also mus eingezogen werden Die Nebenstehenden 45 — Kinder Zahlt jedes der Wochen einen Schilling. die übrigen 5 ß. werden von der Gemeind bezahlt,
Macht also in 19 Wochen 23. fl 30. ß.
Kirchen Guth, zalt an dise Summ — auch 2. fl. 20. ß.
Von der Sommer Schul Zalt die Gemeind
Für Repetier {Schul} u. alt Kleinere Kindr. 7 fl. 20. ß.
Summ 31. fl. u. 10 ß.
Es bringt für den Tag 8. ß.
Für gsang Schul jeder woche 2. ß.
Für daß Vorsingen zu Stalliken werden auch noch aus dem Kirchen Guth bezalt 2. fl. 20. ß.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

|[Seite 3] Daß Einkommen Jst sint villen Jahren — v. der Gemeind also bestimt Für die Woche über den Winter, von der Repetier, u. Altag Schul zu geben 1. fl. u 10 ß. Sage 1. Gulden und 10. schilling.
Welches also mus eingezogen werden Die Nebenstehenden 45 — Kinder Zahlt jedes der Wochen einen Schilling. die übrigen 5 ß. werden von der Gemeind bezahlt,
Macht also in 19 Wochen 23. fl 30. ß.
Kirchen Guth, zalt an dise Summ — auch 2. fl. 20. ß.
Von der Sommer Schul Zalt die Gemeind
Für Repetier {Schul} u. alt Kleinere Kindr. 7 fl. 20. ß.
Summ 31. fl. u. 10 ß.
Es bringt für den Tag 8. ß.
Für gsang Schul jeder woche 2. ß.
Für daß Vorsingen zu Stalliken werden auch noch aus dem Kirchen Guth bezalt 2. fl. 20. ß.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die an mich gelangten Fragen hab ich beantwortet. und dem würdigen Bürger Agent Baur übergeben

Unterschrift

den 19. Febr 1799: Bürger. Schulmstr Baur in Wetschweil.

Zitierempfehlung: