Stettlen (Transkription Nr. 1302)

Schulort: Stettlen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 117-120
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stettlen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Stettlen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der dem Schulmeister zu Stettlen überschikten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn der Kichgemeinde Stettlen, die im Kanton und im Distrikts Bern gellegen, ist nur eine Schule, die im Dorfe selbsten ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jn der Kichgemeinde Stettlen, die im Kanton und im Distrikts Bern gellegen, ist nur eine Schule, die im Dorfe selbsten ist.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezierk gehörigen Häuser. Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 46. Häuser innerhalb des Umkreises, der 2.ten — 13. Häuser, und innerhalb des Umkreises der 3.ten — 2. Häuser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schulbezirk gehörigen Höfe außer dem Dorfe sind
Jn der nächsten Viertelstunde, Deißwyl Höhenrad, Kalberweidli, Schattseiten, Reuthi und Wyler. — der 2ten Viertelstunde Wolfenstahl, Obholz, Aesche, Nüchtern, Uzleberg und Ghey, — der 3ten Dählen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Aus dem Dorf selbsten kommen zur Schul 50. Kinder
Deißwyl 2. Kinder
Höhenrad 11. Kinder
Kaberweidli 3. Kinder
Schattseiten gegenwärtig keine
Reuthi 3. Kinder
Wyler genwärtig keine
Wolfenstahl 4. Kinder
Obholz. gegenwärtig keine.
Aesche gegenwärtig keine.
Nüchtern ||[Seite 2] Nüchtern 3. Kinder
Uzleberg 6. Kinder
Ghey 3. Kinder
Dählen 3. Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Vechigen. — Dentenberg, — Ferenberg, Bolligen, — Ostermundigen, — Gümligen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Vechigen ist von der Schule zu Stettlen entfernt 3/4. Stund
Dentenberg 1/2. Stund
Ferenberg 1/2. Stund
Bolligen 1/2. Stund
Ostermundigen 1/2. Stund
Gümlingen 1. Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird das Buchstabieren Lesen, Auswendig lernen des Catechismus, Psalter, Psalmen und biblische Historien wie auch das Schreiben gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen {werden} im Winter von Martini bis Mariaverkündigung alle Tage 4. Stund und im Sommer alle Sontage 1. Stund gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die ||[Seite 3] Die eingeführten Schulbücher sind das Namenbuch der Heidelberger, — Psalter, — alt und neü Psalmen — Hübners biblische Historien und die Bibel um sich im Lesen zu ueben.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften werden von mir dem Schulmeister verfertigt und den ältern Schulkindern zur Uebung im Schreiben vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 4 Stunde 2. des Morgens, und zwey des Nachmittags.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bisher hat die Gemeinde den Schulmeister bestellt. Und zwar, ist er vom Pfarrer in Beyseyn der Vorgesezten, worzu an die übrigen Hausväter freyen Zutritt gehabt, examiniert, und hernach von dem Amtsmann des Orts, worinn die Gemeinde gelegen bestätigt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Eer heißt Johannes Schaffer.

III.11.c Wo ist er her?

Eer ist von dieser Gemeinde Stettlen selbst

III.11.d Wie alt?

Er ||[Seite 4] Er ist 28. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat Familie. 2 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 7 Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er hat vorher auch in hiesiger Gemeind gewohnt, und das Leinweber-Handwerk getrieben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Mit dem Lehramte verbundene Verrichtungen sind, alle Sontage und Festtage in der Kirche Vorsingen, im Winter hindurch alle Sontage, ausgenommen den heiligen Sontagen die Kinderlehr zu halten: die Verrichtungen außert dem Lehramte sind, als Gemeindschreiber, nemlich den Gemeindsversammlungen beyzuwohnen, und die Verhandlungen niederzuschreiben, worfür ihme bezahlt wird. 4. kr. Dene die betreybung seines Berufs als Leinweber, welches ihme gar nöthig ist, weilen er von dem geringen Einkommen seine Haushaltung nicht erhalten kann.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die hiesige Schule sollte von 88. Kindern besucht werden, und zwar
Knaben 41.
Mädchen 47.
Sie werden aber aus Leichtsinn der Eltern gar schlecht zur Besuchung der Schule angehalten, so daß sich Tag für Tag nur die Helfte einfindet, und zwar

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 16 bis 20.
Mädchen 18 bis 23.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 5 bis 8.
Mädchen 6. bis 12.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 5] Schulfond (Schulstifftungen), sind keine.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist auch keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist eines: daßelbe bedarf verschiedener Ausbeßerung besonders das Dach: darin befinden sich neben der Schulstube zwey Behausungen, darvon der Schulmeister eine ohne entgeld (Zins) besizt, die andern aber für einen gewißen Zins verliehen wird. Für die Schulwohnung muß die Gemeind sorgen, und dieselbe in baulichem Stand erhalten, die Reparations-Kösten werden aus dem Kirchen (Armengut) bezahlt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 30. kr. nemlich 27. kr. für die Winterschul, und 3. kr. für die Sommerschul. Getreide nichts, Wein nichts, Holz, 2. Klaffter Speltenholz, 200. Wedeln, und 2. Klaffter Stök, es wird aber sehr schlecht entrichtet, so daß im Winter in den kältesten Tagen kein Schulholz ist vorhanden gewesen, und die Schule hat eingestellt werden müßen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das Geld (der Schullohn) wird aus dem Kirchengut (Armengut) entrichtet, das Holz aus den gemeinen- und partikular Waldungen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Abgeschafften Lehengefällen (Zehenten Grundzinsen) nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Schulgeldern, nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?

Stifftungen, ||[Seite 6] Stifftungen, nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeindskaßen, nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Kirchengütern, obbemeldter Schullohn.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusamengelegten Geldern der Hausväter, nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ligenden Gütern, bey dem Schulhaus ein halben Garten, welchen auch die Gemeind mit Zäünung erhalten soll, welches aber auch schlecht geschieht, indem schon ein paar Jahre der halbige Zaun fehlt, deßwegen er auch wenig abträgt, dene zwey kleine Pläze auf dem gemeinen Moos, trägt aber in naßen Sommern wegen Überschwemmung des Waßers nichts ab.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Fonds, nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Republikanischer Gruß
Der Schulmeister zu Stettlen
Johannes Schaffer.

Zitierempfehlung: