Bümpliz (Transkription Nr. 1300)

Schulort: Bümpliz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 113-114v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bümpliz
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bern
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bümpliz (Niedere Schule, reformiert)

08.03.1799

Beantwortung, der Fragen, über den zustand Der Schule zu Bümpliz.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Des Dorfs und Kirchgemeine BÜMPLIZ; Jm Canton — und District BERN

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten viertelstd liegen 45. häüser, innerhalb des Umkreises der 2.ten liegen 10. häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

RIEDERN. 1/2 Stund vom Schulhaus, von daher kommen keine Kinder, ist ein kleines dörfchen.
RIEDLI. 1/2 Stund, ist nur ein haus; Keine Kindr
BRÜNNEN. 1/4 Stund; Ein Guth; Von daher 2. K.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

OBERBOTTIGEN, in hiesiger Kirchgeind, eine Stunde von hier.
KÖNIZ, 1/2 Stund; OBERWANGEN, 1. Stund
WABERN, 1. Stund. FRAUENKAPPELN. 1. St.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiren, Lesen, Schreiben, Singen, den Catechismus

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja! Von Martini bis den 25. Merz. die Sommer schule ist so viel als nichts.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Neüe Test: Hübn: Bibl: Hist: Heidelb: Catechis. Gellerts Lieder, und die Psalmen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Keine Fremden Vorschriften, ich Schreibe den Kindern selbst Vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vorm: von 8. bis 11. Uhr; Nachm: Von 1. bis 3. 1/2. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja! So viel möglich, die grössern, mit den kleinen lasst sichs nicht wohl Thun.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeine, mit zuziehung des Bürger Pfarrers, die Bestätigung geschahe vom damaligen Oberherrn.

III.11.b Wie heißt er?

Em: Bollin von Vich, District. Neüs Cant: Leman

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

48. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja! Diese aber ist nicht gross, Kinder habe 2. aber nur 1. bey mir.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit 1779. also 20. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Moosseedorf, zu Aubonne, u. zu Neüss.
Er war, u: ist, ein Buchbinder.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 2] Ja! Jn der Kirche Vorzusingen, u: bey Beerdigung Leichengebete zu halten! dieses leztere aber nur zufällig, und ohn Entgelt.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Diesen Winter habe, 54. Jm Sommer kommen gemeiniglich sehr wenige.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja! 2000. lb. Bern Valor, der Bürger Grafenried, Volks-Repräsentant, hat dieses Geld, der Gemeine, Grossmüthigst geschenkt um, aus dem Jntresse, den Kindern armer Eltern, die nöthigen Schulbücher zu kaufen, und die Schul-Prämien den Kindern im Examen auszutheilen; Und so werden die 2. Schulen hiesiger Gemeine, in dieser hinsicht verpflegt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Auf diese Frage soll, unten Tit: Einkommen geantwortet werden.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Alt und Baufällig!

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeine!

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Diese Fragen muss ich so Beantworten, das die übrigen alle, Theils wegfallen, Theils auch beantwortet sind.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geträide; Jn diesem Schul-bezirck sind 17 Bauern-Güther, jedes derselben zalt dem Schulmstr ein Määss Roggen; Also an Getreide, 17. Määss Roggen.
b. An Geld! Es zalt jeder hausvater, der keine Kinder in die Schule schickt, alle Frühjahr EIN BATZEN! Ferner jeder hausvater, der Kinder in die Schule schickt, zalt ZEHEN KREÜTZER Doch gemeiniglich zalt der, so Kinder in die Schule schickt, mehr, so das diese art Pension etwa L. 16. austragen mag; Denn zalt die Gemeine, aus dem Kirchenguth, noch oben drein L. 5. Wenn ich die 17. Määs Roggen, zu bz: 10. das Ms Rechne; so habe ich, von Martini bis zum 25. Merz, eine Pension von 38. L. Und diese muss ich denn, von Haus zu Haus zusamen — Terminieren, wie ein Kapuziner.
c. Holtz. Zur Schule gehören Sechs Klafter Tannenholtz, aus gemeinem Wald, dieses holtz ist bestimmt, den Schul-ofen zu heitzen; der Rest ist sehr klein so dem Schulmstr bleibt. d. Liegende Gründe? Eine Art Garten, zu nächst am Schulhause; Dieser mag samt dem Schulhause 1/2. Juchart ausmachen, und welcher so wie das Schulhaus der Gemeine gehört.
e. Sommer- und herbst-Schule; Es werden durch den Sommer und herbst, 20. T{a}ge Schule gehalten, und dafür, wird von der Gemeine, aus dem Kirchen- Guth L: 10. S. 10. bezalt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB: Diese Fragen sind mir erst den 1.ten Merz, {zur Beantwortung} vorgelegt worden.

Unterschrift

Bümpliz den 8.ten Merz 1799

Zitierempfehlung: