Wilen (Transkription Nr. 1294)

Schulort: Wilen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 145-145v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Walzenhausen
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Walzenhausen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wilen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung über den Zustand der Schulen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jm Under-Wihlen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Flecken,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeinde,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Walzenhausen,

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt-Wald

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton-Säntis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Entfernung der zum Schul bezirck gehörigen Häüser, ist eine Viertelstund, und ein Umligende zerstreüte Rod, von viellen Flecken benamset, Und befinden sich darin 74. Häüser, der 1te Bezierck hat 62. Häüser, der 2te 12.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die 1te Entfernung vom Schulorte, hat eine Viertelstunde, und wird von 42. Kinder besucht.
Die 2te Entfernung eine Halbestund, und wirt von 12. Kinder besucht,

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte, sind zwey.

I.4.a Ihre Namen.

Walzenhausen, Lachen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die 1te ein Halbestund, die 2te drey Viertelstund,

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Und kleiner und groser Catechismy Auswendig

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird von 9bris an ein 1/2 Jahr gehalten,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neben dem Zürcher Catechismy, sind keine besondere Schulbücher,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese werden, Von dem Schullehrer aus Nüzlichen Bücheren gezogen,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird Täglich 6. Stund gehalten, namlich von 8 bis 11. Uhr, von 1. bis 4. Uhr,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jede Schulrod bestelt den Schulmeister — bis Dato durch Stimmen mehr,

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Casper Luy — Schulmeister.

III.11.c Wo ist er her?

Aus deiser gemeind.

III.11.d Wie alt?

38ig Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau, und 1. Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 2] 7. Jahr,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Keinen Beruf, als Feld und Räbbau,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Von 34. bis 50.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keinen Vorhanden, sonder Schul, Kirch, und Armengut, ist vereiniget,

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Schulfond ist keinen Vorhanden, sonder Schul, Kirch, und Armengut, ist vereiniget,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wird von denen Kinderen, kein Schulgeld bezogen, weil es eine Frey Schul ist,

IV.15 Schulhaus.

Keins

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keine,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schul-Lehrer, hat die Schul in seinem Eigenthümlichen Haus ohne zins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullehrer, hat von dem Algemeinen Kirch, Schul, und Armengut von den Gemeinds vorsteheren zubeziehen 30 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Der Schullehrer, hat von dem Algemeinen Kirch, Schul, und Armengut von den Gemeinds vorsteheren zubeziehen 30 fl.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Es wäre überhaubt an den Schulen vieles zuerbesseren.
Jch wil mich aber zu keiner besonderen Vorschlägen ein lassen, nur dieses war meines Erachtens das Allernothwendigste, das in der Schulen durch gehend gleiche nuzliche Bücher zum Lesen, und zur Grundlag der Wissenschafften eingeführt, und jeder der in der müchsamen Schulstaub Arbeiten mus, Eine bessere Verhältnismässigere Belohnung bestimt werden. Und wann je eine Arbeit des Lohns würdig ist, so ist es gewis auch die Schularbeit, wie sauer mus es manchem werden wann er mit Nuzen arbeiten weil, deswegen kan man gegründete Hoffnung haben das die Vätter des Landes Glück und Wohlfahrt gewis am Herzen liegt, die Verbesserung, der Schulen in allen Theilen beforderen, und den Schulmann mit aller nöthigen Beyhilf unterstüzen werden

Unterschrift

Zitierempfehlung: