Walzenhausen (Transkription Nr. 1293)

Schulort: Walzenhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 146-146v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Walzenhausen
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Walzenhausen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Walzenhausen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen
Über den Zustand der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Walzenhausen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Flecken

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Walzenhausen

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Wald

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Säntis

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Entferung der zum Schulbezirck Gehörigen Haüser ist ein Viertel stund, ein umligende zerstreüte Rod, von vielen Flecken benamset, und befinden sich darin 62 Haüser, Der erste bezirck hat 36. der zweite 26.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a die erste Entferung vom Schulort hat eine {Halb} Viertel stund, und wird von 9 Kinder besuht
b die 2te entferung ein 1/4 stund und wirt von 5 Kinder besucht,

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Schulen sind.
a die erste Willen, die 2te Lachen, die 3te Brenden, in der benachbarten Gemeind Luzenberg,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

b die zwey ersten ein Jegliche 1/2 stund die 3te 3/4 Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren. Lesen. Schreiben und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird von 9br. an, einem Halben Jahr gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neben dem Zürcher Catechismus sind keine besondere Schulbücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

diese werden von dem Schullehrer aus Nüzlichen Bücher Gezogen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stund von 8 bis 11. V 1. bis 4.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

keine

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jede Schulrod bestelt bis Dato. den Schulmeister durch mehrheit der stimmen

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Barthlome Sonderegger

III.11.c Wo ist er her?

aus dieser Gemeind

III.11.d Wie alt?

32 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau. und 1 Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

5 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn der Gemeind. der Beruff ist Feld und Räbbau

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Welche bey G zusechen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die anzahl der Schulkinder sind ohngefähr 30.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keinen vorhanden, Sonder Kirch Schul und Armenguth sind mit einander vereinigt

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Schulfond ist keinen vorhanden, Sonder Kirch Schul und Armenguth sind mit einander vereinigt

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wird von den Kinder kein Schulgelt bezogen, weil es ein Freyschul ist

IV.15 Schulhaus.

keine

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der Schullehrer hat die Schul in seinem eignen Hause, ohne Hauszins

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

der Schullehrer hat in einem Halben Jahr von dem Allgemein Kirch Schul und Armenguth, von den Gemeinds Vorsteheren zubeziechen 30. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

der Schullehrer hat in einem Halben Jahr von dem Allgemein Kirch Schul und Armenguth, von den Gemeinds Vorsteheren zubeziechen 30. fl.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Es wäre überhaubt an den Schulen vieles zuverbesern, Jch wil mich aber zu keinen besonderen Vorschlägen einlasen — nur das ist meines Erachtens das allernothwendigste — das in den Schulen durchgehends gleiche nüzliche Bücher zum Lesen und zur Grundlag der Wißenschafften eingeführt — und Jedem der in dem mühsamen Schulstaub arbeiten mus eine besere und verhältnismäßigere Belohnung bestimt werde. Und wan Je eine Arbeit des Lohns würdig ist, so ist es gewis auch die Schularbeit — wie saur mus es manchem werden wan er mit Nuzen arbeiten will — das die Vätter des Landes denen Glück und Wohlfahrt gewis am Herzen ligt, die Verbeßerung der Schullen — in allen Theillen beförderen, und den Schulmann mit aller nöthigen Beyhilff unterstüzen werden

Unterschrift

Bartholome Sonderegger SchulMr.

Zitierempfehlung: