Tobel (Transkription Nr. 1292)

Schulort: Tobel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 151-154v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799: Lutzenberg
Kirchgemeinde 1799: Thal
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Lutzenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Tobel (Niedere Schule, reformiert)

ver Antwortung über Volgende 16 Fragen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Ort heisset Tobel, und ist ein Flecken in der gemeinde und Agentschaft Lutzenberg pfärig Gen thal, und gehört in Districkt Wald, und in Canton Säntis,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

bey uns haben wir 3 Hauß. die eine Viertel stund Entfernt sind, sonst ist der gantz Flecken bey einanderen, und sind häüsser 26. Hauß Haltung 32:

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Wienacht hat eine Eygene Schuhle, ist von Tobel 1 1/2 Viert stund, und ist eine Dorffschafft ||[Seite 2] in Einem nicht großen Umfang,
Hauffen hat auch eine Eygene Schuhl, von Tobel Entfernt 2 1/2 Viertel stund, auch an dißen Ort waren die Häüsser Zerstreüt Doch die Weitteste Kinder, {haben} nicht Mehr Dann eine Viertel stund
Brenden auch eine Schuhl die ohngefehr 3 Viertel stund von Tobel, auch die Häüßer sind zerstreüt, Doch die weiteste Kinder haben nicht weiter in die Schuhl als 1/2 Viertel stund, die Obigen 4 Schuhlen gehören in die gemende und Agentschafft Lutzenberg in der gemeind Heyden, der Ort heisst Heyden an der Zelg, ||[Seite 3] eine halbe stund von hier, auch an Dißem Orth sind die Häüßer Zerstr. doch die Kinder wo am weitisten haben, haben nicht eine 4t: stund
Jerj Komme auf die Schuhl Haßlen in der gemeine Wohlfalden, an Dißem Orth, waren die Häüßer auch Etwas zerstreüt doch haben die Entlegnesten Kinder nicht Mehr Dann eine 1/2 Viertel Stund, und ist von von Tobel eine 1/2 stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

bey Uns der Kleine und Große Catechißmy, wie auch im Testament und Zeügnuß Buch zuleßen, und auch die Schönste Sprüche von Dißem Ausßwe. ||[Seite 4] zulerhrnen, wie auch in Anderen Bücheren, und Dann das geschrib. zuleßen, und Dann Psalmen zusingen, und Dann Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Anfang Winter M: nihmt Jhren Anfang und Dauret ohne under Bruch 32 Wochen, hernoch Etlichewochen Eintheilen den Sommer hindurch, Damit die Kinder nicht Valles vergeßen, biß die Schuhl wider Angeht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schuhl Bücher sind Eingeführt wie im Vorigen wie im 5 steht Zusehen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schulm. Machet vorschriftten ||[Seite 5] führt den Anfängeren die Hand Zum A b c Schriben, hernoch Mach ich Jhnen Kleine Sprüche vor und Dann Große Sprüche auß der Bibel, und dann {auß} wendig Schriben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 stund 3 Vor und 3 NachMittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Einwohner Dißes Orths mit Mehr heit der stimmen, Zuvor Muß sich der Schuhl Diener bey dem Pfahrer Anmelden und um die Erlaubnuß bitten

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Tobler

III.11.c Wo ist er her?

von hiesigem Ort Tobl

III.11.d Wie alt?

||[Seite 6] 60 Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

eind Kind

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

32 Jahr lang

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war vorher bey Meinen Elteren, und hab Müßen auf den Gütteren Arbeitten u: weben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja auf den gut und Reben Arbeiten

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

30 bis 36

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Etwann 4150 fl.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 7] die Einkünftten sind gefloßen von Unseren Sälig verstorbenen vor Elteren, ist gestifft worden Jm Jahr 1688 und seythero ist noch {u.} noch vergabet worden und durch treüe Haußhalter Verwaltet Worden

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja Man gibt den Kinderen Einen Osteren Batzen

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schuhl Hauß haben wir Keins, sondern wir Müßen Allezeit um eine Schuhlstuben sehen, doch haben wir sie wohl bekommen, mit Mehrem oder Minderem Lohn, wir haben auch Schon wochentlich Müßen 15 xr. geben

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] Einkommen des Schuhl Lehrers an Bahrem geld wochentlich 2 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

von deren St stifttungen fl. 1688 ist vergabet worden und Zusommen gelegt, von denen Vor Elteren und seyt deme sind Guthertzige Leüthe gewesen und haben vergabet, und vor Dißen war der Schuhl Lohn 1 fl. 30 xr. und ein Trinkgeltli

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

von deren St stifttungen fl. 1688 ist vergabet worden und Zusommen gelegt, von denen Vor Elteren und seyt deme sind Guthertzige Leüthe gewesen und haben vergabet, und vor Dißen war der Schuhl Lohn 1 fl. 30 xr. und ein Trinkgeltli

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

von deren St stifttungen fl. 1688 ist vergabet worden und Zusommen gelegt, von denen Vor Elteren und seyt deme sind Guthertzige Leüthe gewesen und haben vergabet, und vor Dißen war der Schuhl Lohn 1 fl. 30 xr. und ein Trinkgeltli

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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