Wienacht (Transkription Nr. 1285)

Schulort: Wienacht
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 185-186v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Lutzenberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wienacht (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung über den Zustand der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wienacht ist ein Hof gehört zu der Gemeind Luzenberg zum Districk Wald Kanton Säntis

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Wienacht ist ein Hof gehört zu der Gemeind Luzenberg zum Districk Wald Kanton Säntis

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der ganze Hof hat 20 Häüser und alle sind innerthalb einer Viertel stund Stund bey dem Schulhaus

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Zelg 1/2 Stund Tobel 1/4 Stund Haßlen eine Halbe Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

getruckts Lesen schreiben die Kl: und grossen Fragen, Schryben od. Brief lesen und etwas singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird Jährlich etwan 26 Woch gehalten fangt im Winterm: an

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neben dem Catechismi werden Testament Psalmen Bücher Zügnußen Kalend, gebraucht

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden auß dem Psalmen Buch und Bibel Buch geschriben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormitag 3 Stund Nachmitag 3 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

sind nicht Capificiert

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der wird auf behöriges anmelden und bewilligung von den Schuls genossen gesezt
durch Stimme der mehrheit

III.11.b Wie heißt er?

der Namme ist Bartlime Züst von Wohlfalden

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Alt 68 Jahr hat kein Frau und einen Sohn bey sich

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

auf Wohlfalden die Schul gehalten auf Hasly und auch an disem ort 17 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine besondere

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] auf höchst 20 und steigt herab aufs Wenigste
Knaben und Mäghen gleich viel.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

die Schul hat ein eigenes Vermögenstand seine Stercke {fl. 2100} ist mir unbekant und wirt durch vermachtnus gesterckt

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

nichts ein geführt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schul Haus ist Baufellig und stelhet dem Schulmr. zu diensten und wirt von denen Schulsgenoßen Unterhalten

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schul Haus ist Baufellig und stelhet dem Schulmr. zu diensten und wirt von denen Schulsgenoßen Unterhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Mein Schullohn ist Wochentlich 1 fl. 36 xr. an barem Gelt Welches vom Zins des Vermögens fliest

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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