Schachen (Transkription Nr. 1282)

Schulort: Schachen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 177-178v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Reute
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Reute
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schachen (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULLEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

SCHACHEN, ist ein Fleckenn, gehört zu der Kirchgemeind Reüthy Distrikt Wald, Kannton Sänntiß

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert einer viertelstund ligen alle zum Schulbezirck gehörigen Häüser, — die anzahl derselbigen sind 20

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Nammen der Flecken sind Schachenn, Hägly, Rickennbach Hirschberg Ranck, Schwendy und Segen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Obereg röm. Katholisch 1/4 Stund, Kirchgemeind Rüthy 1/2 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jnn der Schule wird Gedruckts und Geschribenes Lesen Schriben, und Singen, nebst dem CATECHISMY

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird nur im Winter 3. Monnat lang gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst demm Catechißmy keine besonndere, eins braucht deises, daß Anndere ein anders Buch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften werden aus verschiedenen Erbaul: Bücheren geschriben,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule währet täglich 6 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Keine klaßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister wird auff behör. Annmelden beym Pfr: und Schulräthen Deß Orts, von Bauren erwählt, durch die Mehrheit der Simmen

III.11.b Wie heißt er?

Der Namme ist Johann Connrad Ronner

III.11.c Wo ist er her?

von hier Gebürtig

III.11.d Wie alt?

23 Jahr Alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledigen Stands

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehr 3 Jahr, vorher und Neben der Schul verrichtet er Bauren Arbeit

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule wird von ungefähr 23 Kindern besucht

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Schul hat ann zusammen gelegtem Capital fl. 377 — Eigen

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Wird unterstüzt durch vermächtnnisse

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keinns Eingeführt

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 2] HAT KEINE WOHNUNG FÜR EIGEN; DESWEGEN MUS EINE STUBE Gemmietet werden

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schulmeister hat Wochentl: fl. 1. 30 xr. Belohnung, deiser wird so wohl als der Hauszins vom Intereße obbemeltem Capitals bezahlt

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schulmeister hat Wochentl: fl. 1. 30 xr. Belohnung, deiser wird so wohl als der Hauszins vom Intereße obbemeltem Capitals bezahlt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Auch deises Werck bedarff einer beßern Einrichtung zumachen Wegen unglichen Büchern, und schwachen Unterstüzung dem Schul Mann sehr ville Schwirigkeiten zufällig werden, darzu Kommt nach der Manngel wegen Besoldung welcher deises Werck Zu verbeßeren sehr notwenndig macht — und wenn in beiden Absichten daß Bedürffniße ersezt wird, so kann ich mit der Beyhülff des aller Höchsten weit mehr Nuzen und Frücht von Der Schul arbeit gehoffet werden

Unterschrift

Zitierempfehlung: