Thal, Buechberg, Buriet, Buechen (Transkription Nr. 1269)
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- Thal, 1. Schule (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Thal, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Buechberg (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Buriet (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Buechen (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
26.02.1799
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen in Thal.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Es sind in der Gemeine Thal, districts Unter Rheinthal, Kantons Säntis 5 Schulen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Es sind in der Gemeine Thal, districts Unter Rheinthal, Kantons Säntis 5 Schulen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zwey im Dorf Thal, worzu noch Bustig und Feldmoß gehören: Gegenden die aus zerstreüten Haüssern bestehen. Eine auf dem Buchberg, die auch aus zerstreüten Haüssern besteht. Eine im Baurieth, dessen Haüsser auch zerstreüt ligen. Eine in Buchen, wo die Filialkirche ist, wozu das Dorf Stad gehört. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die zu jedem Schulbezirk gehörigen Haüser ligen alle in dem Bezirk oder innerhalb des Umkreises einer Viertelstund, nur 7. Haüser sind mehr als eine Viertelstund vom Dorf Thal entfernt. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Benachbarte Schulen sind: Rheineck, entfernt von der nächsten eine kleine Viertelstunde; Brenden, eine kleine halbe Stunde; dorfhalden, nahe bey Thal, Tobel entffernt eine halbe Stunde, Wienacht drey viertel Stunde, Haßlen eine Viertelstunde. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schul wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen, nach Vorschrifften schreiben und ein Cathechismus aus wendig gelernt. Zum Unterricht im Singen sind eigene Stunden am Sonntag bestimt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher haben bis dahin keine können eingeführt werden, als der Züricherische Catechismus. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschrifften werden abgeschrieben, und die Abschrifften von dem Schullehrer verbessert. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 2] Die Schul dauert täglich sechs Stunden. Am Donnerstag 3. Stunden, weil Nachmittag Vacanz ist. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind nicht in Classen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die Schulmeister sind bis dahin von der ganzen Gemeine erwählt worden und haben sich dieselben jährlich vor der Gemeine anmelden müssen. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist ein Schulfond vorhanden, der in circa 5000. fl. stark ist; durch freywillige Steüern und Vermachtnisse zusamen gelegt worden und mit dem Kirchen und Armengut nicht vereinigt ist. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keins eingeführt, es sind alle Freyschulen. |
IV.15 | Schulhaus. |
Es sind eigne Schulhaüser vorhanden, die aus dem Schulfond unterhalten werden, in welchen die Schulmeister freye Wohnung haben. Zu Buchen gehört die Wohnung des Schulmeisters der Kirche, wird ihm aber ohne Zinß das ganze Jahr überlassen. die Schulhaüser sind in gutem Stand. Das Schulhauß zu Baurieth ist zu einem Wachthaus für die Franken gemacht, und dem Schullehrer eine andere Wohnung angewiesen worden. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Das Einkomen des Schullehrers besteht in freyer Wohnung und baarem Geld, welches aus den Zinsen der Capitalien des Schulfonds, und Vermächtnissen und einem Zusaz aus einem andern Fond, das Säcklein geld genant, herfließt. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Das Einkomen des Schullehrers besteht in freyer Wohnung und baarem Geld, welches aus den Zinsen der Capitalien des Schulfonds, und Vermächtnissen und einem Zusaz aus einem andern Fond, das Säcklein geld genant, herfließt. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Die Anzahl der Haushaltungen in der Gemeine Thal ist 385. |
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Unterschrift |
Auf Begehren der Schulmeister geschrieben von Joh. Conrad Zürcher. Pfarrer. |